Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen ("Überführungskennzeichen") können Sie für ein konkretes Fahrzeug für fünf Tage beantragen. Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. Sie verlieren nach Ablauf der eingetragenen Frist die Gültigkeit.
Sie werden verwendet für:

  • Prüfungsfahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Werkstatt
  • Fahrten zur Zulassungsbehörde
  • Probefahrten

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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