Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Kennzeichen

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Kennzeichen:

Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)

Ausfuhrkennzeichen © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt).

E-Kennzeichen

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge © Ordnungsamt Nbg

Wer ein Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) zulässt, kann ein E-Kennzeichen erhalten.

Grünes Kennzeichen

H-Kennzeichen

H-Kennzeichen © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Fahrzeuge, die 30 Jahre und älter sind, können als Oldtimer zugelassen werden, wenn sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (sogenanntes H-Kennzeichen).

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Ein Fahrzeug soll für eine begrenzte Zeit, zum Beispiel für eine Probe- oder Überführungsfahrt, zugelassen werden. Hierfür gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer

rotes Oldtimerkennzeichen © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Rote Oldtimerkennzeichen dürfen für Probe-, Überführungs- und Reparaturfahrten verwendet werden sowie für Fahrten zu Veranstaltungen, bei denen Oldtimer-Fahrzeuge präsentiert oder ausgestellt werden.

Rotes Dauerkennzeichen für Händler, Werkstätten und Hersteller

Saisonkennzeichen

Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen © Ordnungsamt / Kfz-Stelle

Mit einem Wechselkennzeichen ist es möglich, zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zuzulassen.

Wunschkennzeichen und Kennzeichenmitnahme

Nürnberger Kennzeichen © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Sie können Ihr Kennzeichen mitnehmen, sofern bestimmte Kriterien gleich bleiben. Ebenfalls können Wunschkennzeichen zugeteilt werden, sofern die gewünschte Kombination nicht bereits vergeben ist.