Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Wechselkennzeichen beantragen

Beschreibung

Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.

Sie können das Wechselkennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.

  • amtlicher Lichtbildausweis mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  • ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift
  • SEPA-Lastschriftmandat (bei einem Termin vor Ort reicht die Vorlage einer EC-Karte aus)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II aller Fahrzeuge
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I aller Fahrzeuge
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Zusätzliche Unterlagen

Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Formblatt Vollmacht
  • Personaldokument des Vollmachtgebers im Original (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
  • Personaldokument des Bevollmächtigten im Original

Bei Firmen:

  • Auszug aus dem Handelsregister im Original oder amtlicher beglaubigter Kopie
  • Gewerbeanmeldung im Original oder amtlicher beglaubigter Kopie
  • amtlicher Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie

Bei Vereinen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder amtlich beglaubigter Kopie
  • Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie

Wechselkennzeichen dürfen nicht zugeteilt werden für:

  • Saisonkennzeichen
  • Rote Händlerkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Behördenkennzeichen

Ja, beide Fahrzeuge müssen voll versteuert und versichert werden, es darf zur gleichen Zeit aber nur ein Fahrzeug gefahren werden. Das nicht im Betrieb befindliche Fahrzeug darf nicht im öffentlichem Verkehrsraum abgestellt werden.

Sie sparen sich die Gebühren für zusätzliche Kennzeichenschilder.

Wechselkennzeichen dürfen zugeteilt werden:

  • auf den gleichen Halter und
  • für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (M1, L, O1) und
  • mit gleicher Anzahl und Abmessungen der Kennzeichenschilder

Die Zulassung mit Wechselkennzeichen kostet 6 Euro zusätzlich zur Zulassungsgebühr pro Fahrzeug.