Wechsel der KfZ-Versicherung
Beschreibung
Bei einem Wechsel der Kfz- Versicherung muss die neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die Zulassungsbehörde übermitteln, da andernfalls das Fahrzeug kostenpflichtig abgemeldet (stillgelegt) werden muss.
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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