Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

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Schallschutzfensterprogramm:

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Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung

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Wohngeld

Schallschutzfenster in Sandsteinfassade

Wohnheim und Wohnpflegeheim mit Förderstätte für Behinderte

Rollstuhlgerechtes Bad nach DIN 18025

Schallschutzfensterprogramm:

Für das Jahr 2012 stehen leider keine Mittel zur Verfügung. Das Programm wird im Jahr 2013 fortgesetzt.

Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bedingt durch Art und Grad der Behinderung notwendig werden. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa eine Rampe für Rollstuhlfahrer, ein Treppenlift etc.).

Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.

Ausführliche Informationen sind im Merkblatt „Fördermittel zur barrierefreien Anpassung von Wohnraum“ und auf der Internetseite der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zusammengestellt.

Download

Fördermittel zur barrierefreien Anpassung von Wohnraum
PDF-Datei (13 KB)

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Förderung durch den Staat

Antrag

Für die Antragstellung sind die amtlichen Stabau-Vordrucke zu verwenden. Vor Antragstellung ist in jedem Fall eine Beratung beim Amt für Wohnen und Stadtentwicklung erforderlich!

Die erforderlichen Antragsformulare gibt es im Amt für Wohnen und Stadtentwicklung und zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium des Innern.

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Antragsformulare

Ansprechpartner für Förderprogramme:

Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

Abteilung Wohnungsbauförderung

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 26 04

Telefax: 0911 / 231 - 75 41

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Wohngeld

Mieter und Eigentümer von eigengenutzten Eigenheimen sowie eigengenutzten Eigentumswohnungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohngeld (Lastenzuschuss).

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Informationen zum Wohngeld

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