Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bedingt durch Art und Grad der Behinderung notwendig werden. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa eine Rampe für Rollstuhlfahrer, ein Treppenlift etc.).
Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt „Fördermittel zur barrierefreien Anpassung von Wohnraum“ und auf der Internetseite der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zusammengestellt.
Für die Antragstellung sind die amtlichen Stabau-Vordrucke zu verwenden. Vor Antragstellung ist in jedem Fall eine Beratung beim Amt für Wohnen und Stadtentwicklung erforderlich!
Die erforderlichen Antragsformulare gibt es im Amt für Wohnen und Stadtentwicklung und zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium des Innern.
Mieter und Eigentümer von eigengenutzten Eigenheimen sowie eigengenutzten Eigentumswohnungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohngeld (Lastenzuschuss).