Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

Logo Stadt Nürnberg

Sie sind hier: 

 

Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen   

Link zum Thema weiter unten

Staatliches Förderprogramm für Wohneigentum

Link zum Thema weiter unten

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Link zum Thema weiter unten

Voraussetzungen

Link zum Thema weiter unten

Nürnberger Programm „100 Häuser für 100 Familien“

Link zum Thema weiter unten

Schallschutzfensterprogramm

Reiheneigenheime, Bauherr: ESW Bauträgergesellschaft i. Bay.

Reiheneigenheime, Bauherr: ESW Bauträgergesellschaft i. Bay.

Reiheneigenheime, Bauherr: ESW Bauträgergesellschaft i. Bay.

Staatliches Förderprogramm für Wohneigentum

Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird der Bau, Ersterwerb oder Zweiterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit einem Baudarlehen gefördert, das auf die Dauer von 15 Jahren mit 0,5 Prozent jährlich verzinst wird.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Für den Erwerb oder die Schaffung von Eigenwohnraum bieten die Bayerische Landesbodenkreditanstalt und der Freistaat Bayern ein für zehn Jahre zinsverbilligtes Darlehen an. Die Tilgung beträgt anfangs jährlich 1 Prozent. Der Höchstbetrag des Darlehens beträgt 100.000 Euro, jedoch maximal 30 Prozent der Gesamtkosten.

Einzelheiten und die aktuellen Konditionen des Programms stellt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zusammen.

Voraussetzungen

Für die beiden genannten Förderprogramme gilt:

Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.

Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

Die Fördermittel sind für Vorhaben im Stadtgebiet Nürnberg beim Amt für Wohnen und Stadtentwicklung zu beantragen. Hier wird auch darüber entschieden.

Einkommensgrenzen und -berechnung sowie weitere Voraussetzungen werden in der Broschüre „Wohneigentum - Fördermöglichkeiten zum Bau oder Erwerb“ näher erläutert.

Antrag

Für die Antragstellung sind die amtlichen Stabau-Vordrucke zu verwenden. Vor Antragstellung ist in jedem Fall eine Beratung beim Amt für Wohnen und Stadtentwicklung erforderlich!

Die erforderlichen Antragsformulare gibt es im Amt für Wohnen und Stadtentwicklung und zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Zurück zum Seitenanfang

Nürnberger Programm „100 Häuser für 100 Familien“

Die Stadt Nürnberg unterstützt junge Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die in Nürnberg ein Familienheim oder eine Familienwohnung bauen oder als Neubau erwerben wollen, mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000 Euro.

Für Eigentumswohnungen wird der Zuschuss um 20 % gekürzt.

Der Zuschuss erhöht sich für das zweite und jedes weitere Kind um je 2.000 Euro.

Daneben können für besonders energieeffiziente Bauvorhaben noch bis zu 1.000 Euro gewährt werden.

Ist von Bund, Land, der Stadt oder aufgrund anderer Maßnahmen eine Verbilligung des Grundstückspreises gewährt worden, reduziert sich der Zuschuss um die Hälfte.

Einzelheiten zur Gewährung des Zuschusses werden in den „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen der Stadt Nürnberg an junge Familien zum Bau oder Ersterwerb von eigengenutzten Familieneigenheimen“ näher erläutert.

Antrag

Die Voraussetzungen entsprechen dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm.
Die erforderlichen Antragsformulare gibt es im Amt für Wohnen und Stadtentwicklung.

Zurück zum Seitenanfang

Schallschutzfensterprogramm

Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Wohngebäuden an bestimmten Hauptverkehrsstraßen

Ansprechpartner für Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen:

Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

Abteilung Wohnungsbauförderung

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 26 04

Telefax: 0911 / 231 - 75 41

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

skip

  •  
  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg