Kommunalwahlen - Wahlrecht für alle

Wahl-Info - zur Wahl am 15. März 2020

Der Behindertenrat Nürnberg informiert zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und der Stadträtinnen und Stadträte.

Wer kann wählen gehen?

Alle dürfen wählen gehen.
Das Gesetz gibt es nicht mehr dass Menschen, die eine Vollbetreuung haben, nicht mehr wählen dürfen.

Wahl-Benachrichtigungen

Ich kann wählen gehen, wenn ich eine Wahl-Benachrichtigung bekommen habe.

Ab dem 13. Februar 2020 werden diese Wahl-Benachrichtigungen verschickt.

Sie haben keine Wahl-Benachrichtung bekommen?

Wer am 23. Februar 2020 noch keine Wahl-Benachrichtigung bekommen hat, sollte umgehend beim Wahl-Amt anrufen.Telefon: 0911-2313350.
Freundlich, aber bestimmt fragen, warum noch keine Wahl-Benachrichtigung angekommen ist.
Wenn dann jeder seinen Wahl-Benachrichtigung bekommen hat, ist es gut.

Die Kandintinnen und Kanditaten kennenlernen - wann und wo?

Wenn Sie Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen wollen, dann gehen Sie auf eine der vielen Wahl-Veranstaltungen.

Der Behinderten-Rat Nürnberg macht am 9. März 2020 auch eine Wahl-Veranstaltung im Nachbarschaftshaus Gostenhof. Das Ganze beginnt um 18.30 Uhr und wird um 21.00 Uhr zu Ende sein.

Es ist Wahl-Tag

Dann kann jeder entscheiden, welche Politiker er/sie wählen will.

Am Wahl-Tag in den Wahl-Räumen (Wahl-Lokal)

Am Wahl-Tag in den Wahl-Räumen (Wahl-Lokal) bitte nicht erschrecken.
Auf dem Wahl-Schein für die Wahl der Stadträtinnen und Stadträte stehen viele Informationen.
Der Wahl-Schein ist 1 Meter hoch und 80 Zentimeter breit.
Alle wählbaren Stadträtinnen und Stadträte stehen darauf. Wer die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Stadtrat ein.

Für die Wahl der Oberbürgermeisterin /des Oberbürgermeisters gibt es nur ein ganz normales Schreibblatt DIN A 4.

Was braucht man zum Wählen in den Wahl-Räumen - Was muss man dort tun?

Die Wahl-Benachrichtigung und ein gültiger Personalausweis müssen vorgelegt werden.

Dann bekommt jeder einen großen und einen kleinen Wahl-Schein und muss in der Wahl-Kabine auf dem großen und kleinen Wahl-Schein seine Kreuzchen machen.

Was ist wichtig beim Wählen? Auf was müssen Sie achten?

Bitte keine Fehler machen. Bitte nichts durchstreichen, sonst ist der Wahl-Schein ungültig.
Wenn der Wahl-Schein ungültig geworden ist, zählt die Stimme nicht.

Es ist wichtig, dass viele bei der Wahl mitmachen.
Sie wählen die Politik für die nächsten 6 Jahre in Nürnberg

Es gibt auch die Briefwahl

Wenn Sie das Ganze in Ruhe zuhause machen wollen, ohne Stress und ohne Hektik, dann empfehlen wir die Briefwahl (siehe Informationen vom Wahl-Amt).
In aller Ruhe zuhause den Wahl-Schein lesen und dann entscheiden können.

Bis wann kann man Briefwahl-Unterlagen beantragen?

Die Briefwahl-Unterlagen am besten gleich beantragen!

Man kann die Briefwahl-Unterlagen vom 01. Februar bis 10. März 2020, 14 Uhr beantragen.

Wie kann ich Briefwahl-Unterlagen beantragen?

1. Per Online-Formular in Nürnberg vom 01. Februar bis 20. März 2020, 14 Uhr.

2. Oder schriftlich mit dem Antrag auf der Wahl-Benachrichtigung, so schnell wie möglich. Nur Wahl-Briefe, die vor dem Wahl-Tag beim Wahl-Amt sind, werden gezählt.

3. Oder, wenn die Zeit bis zum Wahl-Sonntag zu knapp ist, empfiehlt es sich, persönlich im Wahl-Amt vorbeizukommen.

Wahl-Amt

Abteilung Briefwahl

Unschlittplatz 7 a

Erdgeschoss Schalterhalle

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 33 50

Folgende Angaben sind erforderlich:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohn-Anschrift und gegebenenfalls Versand-Adresse

Eine telefonische Antrag-Stellung ist nicht möglich!

Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen.

Wer für jemand anderen einen Antrag stellen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Weitere Informationen vom Wahl-Amt Nürnberg

den Wahl-Räumen in Nürnberg, Wahl-Raum-Finder, Listen barrierefreier Wahl-Räume, zum Wahlrecht und zur Wahl am 15. März 2020 - Wahlen in Nürnberg

Kontakt zum Behinderten-Rat Nürnberg

Für weitere Rückfragen nutzen Sie bitte unsere E-Mail

Aktualisiert am 10.09.2023, 10:51 Uhr

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