Die Wahl vom Behinderten·rat
Der Behinderten·rat ist für alle Menschen mit Behinderung da, die in Nürnberg wohnen.
Der Behinderten·rat wird alle 5 Jahre gewählt.
Er hat 40 Mitglieder.
Davon sind 14 Personen Delegierte von Organisationen und 26 Menschen, die selbst eine anerkannte Schwer·behinderung haben.
Delegierte:
Delegierte können Mitglieder in einer Selbst·hilfe·gruppe sein.
Sie können aber auch Mitarbeiter in einer Einrichtung sein.
Sie können auch Mitglieder in einem Verein sein.
Beispiele für Einrichtungen sind:
• die noris inklusion
• die Lebenshilfe Nürnberg
Die Einrichtung muss außerdem in Nürnberg sein.
Sie darf zum Bespiel nicht in München sein.
Wenn eine Einrichtung mehr als 50 Mitarbeiter oder Mitglieder hat, darf sie mehr als einen Delegierten schicken.
Insgesamt darf eine Einrichtung höchstens 3 Delegierte bestimmen.
Dabei ist es egal, ob der Delegierte:
• eine Behinderung hat
• aus Nürnberg kommt
Wie viele Delegierte eine Einrichtung wählen darf, hängt von der Anzahl ihrer Mitarbeiter oder Mitglieder ab.
Hier ein Überblick:
0 bis 50 Mitarbeiter oder Mitglieder: 1 Delegierte
51 bis 100 Mitarbeiter oder Mitglieder: 2 Delegierter
mehr als 100 Mitarbeiter oder Mitglieder: 3 Delegierte
Schwer·behindert:
Schwer·behindert ist eine Person, die einen Schwer·behinderten·ausweis hat.
Den Ausweis bekommt man wenn man beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen Antrag stellt.
Auf der Rückseite vom Ausweis steht eine Zahl.
Diese Zahl informiert über den Behinderungs·grad.
Ist man schwer·behindert steht auf dem Ausweis die Zahl 50.
Die Zahl kann aber auch größer sein.
Aktualisiert am 17.08.2024, 23:12 Uhr