Wahl-Recht für alle

Eine Aktion des Behinderten-Rat Nürnberg (BRN)

Wir möchten Sie über die Aktion "Wahl-Recht für alle" vom Behinderten-Rat Nürnberg informieren.

Menschen die eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" haben,
dürfen wählen.

Im Betreuer-Ausweis steht ob man eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" hat.

Für welche Bereiche der Betreuer zuständig ist, steht manchmal auch in dem Brief den man vom Gericht bekommt, wenn man einen Betreuer bekommt.

Man darf

  • wählen gehen und auch
  • gewählt werden (Wahlrecht),

wenn im Betreuungs-Beschluss steht für welche Bereiche man einen Betreuer hat.

Die Bereiche müssen alle einzeln aufgezählt sein.

Wenn Sie einen Betreuer haben und wählen wollen, (zum Beispiel bei der Kommunalwahl im März nächsten Jahres), fragen Sie Ihren Betreuer was in Ihren Unterlagen steht.

Wenn in Ihren Unterlagen steht, dass Ihr Betreuer "für alle Angelegenheiten" zuständig ist, sprechen Sie mit ihm.
Ihr Betreuer kann beim Betreuungs-Gericht eine Überprüfung und Veränderung vom Betreuungs-Beschluss beantragen.

Wenn auch Ihr Betreuer der Meinung ist, dass Sie wählen gehen können.

Im neuen Betreuungs-Beschluss müssen dann die einzelnen Aufgaben-Kreise vom Betreuer aufgezählt werden.

Wir vom Behinderten-Rat haben eine Vorlage für die Betreuer gemacht.

Weitere Fragen?

Wenn Sie oder Ihr Betreuer Fragen haben, können sie uns eine Mail schicken

Aktualisiert am 27.12.2023, 20:40 Uhr

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