Prüfungen

Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre, kann jedoch bei entsprechender Vorbildung (z. B. Hochschulreife, Mittlere Reife, Berufsausbildung/Umschulung) um ein halbes oder ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Sie wird von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg durchgeführt. Die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer (RAK) besteht aus zwei Teilen.

Für weitere Informationen empfehlen wir das „Merkblatt für die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten“ (siehe unten). Dieses Schreiben wurde von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg entworfen.

Liegen bestimmten Voraussetzungen vor, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. Siehe hierzu die „Prüfungsordnung“ der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (siehe unten). Auch dieses Schreiben wurde von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg entworfen.

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