E-Vergabe bezeichnet als Oberbegriff alle Formen der elektronischen Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Das Beschaffungsmanagement der Stadt Nürnberg setzt für die Durchführung Vergabeverfahren das workflow-basierende Vergabemanagementsystem (VMS) des Herstellers Healy Hudson ein.
In diesem Fachverfahren wird der gesamte Vergabeprozess - von der Erstellung der Leistungsbeschreibung über die Bekanntmachung und Submission bis hin zur Angebotsauswertung und dem Zuschlag - in einer Fachsoftware elektronisch als Workflow abgebildet.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über das VMS zugänglich gemacht. Auch die Bewerber bzw. Bieter geben ihre Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich elektronisch in einem Bieterassistenten ab.
Um an elektronischen Vergabeverfahren der Stadt Nürnberg teilnehmen zu können, müssen Sie als Bieter auf der Bekanntmachungsplattform der Deutschen eVergabe - www.auftraege.bayern.de - registriert sein. Diese einmalige Registrierung ist für Sie kostenfrei. Darüber hinaus können Sie auf der Bekanntmachungsplattform auch nach nationalen und europaweiten Vergabeverfahren anderer öffentlicher Auftraggeber (Freistaat Bayern, Bund und andere Kommunen) recherchieren und ggf. teilnehmen.
Die Teilnahme an Vergabeverfahren erfolgt auf zwei Wegen. Bei Bekanntmachungsverfahren (s.o.) können Sie bei Interesse an einer Ausschreibung über die Bekanntmachungsplattform an dem Verfahren teilnehmen, indem Sie auf die Veröffentlichung gehen und sich dann mit Ihren persönlichen Registrierungsdaten anmelden.
Bei Einladungsverfahren werden die geeigneten Bieter direkt durch uns ausgewählt und zum Verfahren eingeladen; dabei greifen wir auf die Bieterdatenbank der Bekanntmachungsplattform www.auftraege.bayern.de zurück. D.h. es können nur Bieter zum Vergabeverfahren eingeladen werden, die auf der Plattform registriert sind. Sollten wir Sie als Bieter zu einem Vergabeverfahren einladen, erhalten Sie eine aus dem System generierte Einladungs-Email mit einem Link. Über diesen Link erhalten Sie Zugriff zum Verfahren und können an der Ausschreibung teilnehmen.
Praxistipp:
Berücksichtigen Sie bitte, dass die E-Mails vom Server der Firma Healy Hudson aus versendet werden. Schauen Sie daher bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach, ob sich darin evtl. versehentlich eine solche Einladungs-Email befindet.
Deaktivieren Sie in Ihrem Profil auf der Plattform nicht mehr benötigte Accounts. Die Vergabestelle erhält keine Fehlermeldung, wenn sie Acconts mit nicht mehr existierenden E-Mail-Adressen auswählt. Einladungen gehen dann „ins Leere“.
Elektronische Angebotsabgabe
Seit der Vergaberechtsreform mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeordnung (VgV) ist die elektronische Angebotsübermittlung in Textform ausreichend (vgl. § 126b BGB).
Durch die elektronische Angebotsabgabe im Bieterassistenten des Vergabemanagementsystems (VMS) ist dieses Textformerfordernis erfüllt (§ 38 UVgO bzw. § 53 Abs. 1 VgV).