Für den Freistaat Bayern gilt nach Art. 20 Bayerisches Gesetz über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) mit Ziffer 1.2.1 der Bekanntmachung des StMI über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich für Lieferungen und Dienstleistungen (IMBek) grundsätzlich eine Wertgrenze für den Direktauftrag bis 100.000 € (o. USt.). Zur Anwendung in unserem Zuständigkeitsbereich müssen wir einige stadtinterne Regelungen beachten.
Für Sie als Bieter sind wichtig:
- Im Regelfall wird sich die Dienststelle, die die Leistung benötigt, direkt an Unternehmen wenden und um Preisinformationen bitten. Bis zu einer festgelegten Bagatellgrenze darf die Dienststelle dann selbst das wirtschaftlichste unter den Vergleichsangeboten beauftragen.
- Oberhalb der Bagatellgrenze übermittelt die Dienststelle die Vergleichsangebote an das Beschaffungsmanagement. Eine Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebot kann dann nur durch das Beschaffungsmanagement erfolgen.
- Ab einem Auftragswert von 25.000,01 € (o. USt.) muss das Unternehmen, welches das wirtschaftlichste Vergleichsangebot eingereicht hat, dieses Angebot über die eVergabe-Plattform bestätigen und benötigt daher eine Registrierung.
- Grundlage der Vergleichsangebot sind die Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAVB/L) und bei IT-Beschaffungen zusätzlich die einschlägigen EVB-IT AGB.
