Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Kirchenaustritt von Kindern und Jugendlichen
- unter 12 Jahren: alle Sorgeberechtigen erklären den Kirchenaustritt
- zwischen 12 und 14 Jahren: alle Sorgeberechtigen erklären den Kirchenaustritt und das Kind stimmt dem selbst zu
- ab dem 14. Geburtstag: Jugendliche geben die Erklärung selbst ab. Eine Zustimmung der Sorgeberechtigten ist nicht nötig.
