Abmeldung der Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung (Zweitwohnung) ist persönlich vor Ort erforderlich. Dies kann bei der Behörde der Hauptwohnung oder der Nebenwohnung erfolgen.
Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland ist online oder persönlich vor Ort erforderlich.
Wenn Sie Ihre Abmeldung ohne persönlichen Termin durchführen möchten: Füllen Sie das Formular Wohnung abmelden aus und laden Sie das Meldeformular über den Upload-Assistenten hoch.
