Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Nebenwohnung abmelden oder ins Ausland wegziehen

Beschreibung

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen oder
  • Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder
  • Ihre Nebenwohnung (Zweitwohnung) in Nürnberg aufgeben wollen

Bei einem Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland müssen Sie sich nur dort anmelden. Wenn Sie innerhalb Nürnberg umziehen, müssen sie Ihre Wohnung ummelden.

Abmeldung der Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung (Zweitwohnung) ist persönlich vor Ort erforderlich. Dies kann bei der Behörde der Hauptwohnung oder der Nebenwohnung erfolgen.

Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland ist online oder persönlich vor Ort erforderlich.
Wenn Sie Ihre Abmeldung ohne persönlichen Termin durchführen möchten: Füllen Sie das Formular Wohnung abmelden aus und laden Sie das Meldeformular über den Upload-Assistenten hoch.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • bei Abmeldung ins Ausland: Ihre neue Adresse im Ausland (falls bekannt)

  • Aufgabe Nebenwohnung:
    Zwei Wochen nach Auszug.
  • Umzug ins Ausland:
    Sieben Tage vor Auszug und spätestens zwei Wochen nach Auszug.

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Es fallen keine Gebühren an.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.