Rechnungen als PDF-Datei verschicken

E-Mail-Adresse für den zentralen Rechnungseingang

Für den Rechnungseingang haben die Nürnberger Stadtverwaltung und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) jeweils zentrale E-Mail-Adressen eingerichtet (siehe Tabelle). Weitere städtische Eigenbetriebe (NürnbergBad, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift und Stadtentwässerung und Umweltanalytik) werden in den nächsten Monaten ihren Rechnungsempfang umstellen.

Auftraggeber/Besteller

E-Mail-Adresse für Rechnungen

Stadt Nürnberg

stadt@rechnung.nuernberg.de

Stiftungsverwaltung

stadt@rechnung.nuernberg.de

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg

stadt@rechnung.nuernberg.de

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

soer@rechnung.nuernberg.de

Eigenbetrieb Franken-Stadion

FSN@rechnung.nuernberg.de

Wichtiger Hinweis: Diese E-Mail-Adressen sind ausschließlich für Rechnungen bestimmt.

Briefe, Angebote, Zahlungserinnerungen und andere Geschäftspost sowie Rechnungen mit sensiblen personenbezogenen Daten schicken Sie bitte bisher üblich direkt an die Empfängerinnen und Empfänger in Dienststellen und Einrichtungen.


Bitte beachten Sie folgende Regeln, wenn Sie PDF-Rechnungen an die Stadt Nürnberg schicken.

Ein Anhang pro E-Mail

Jede E-Mail an den zentralen Rechnungseingang der Stadt Nürnberg oder der Eigenbetriebe muss genau einen Dateianhang (PDF oder XRechnung) enthalten. E-Mails ohne Dateianhang oder mit mehreren Dateianhängen werden automatisch abgewiesen.

Eine Rechnung pro E-Mail

Für jede Rechnung muss eine eigene E-Mail versendet werden. Mehrere Rechnungen in einer Datei sind nicht zulässig.

Umgang mit rechnungsbegleitenden Dokumenten

Rechnungsbegleitende Dokumente (zum Beispiel Leistungsnachweise, Arbeitsberichte etc.) müssen in die Rechnungsdatei integriert werden. Wichtig ist dabei, dass das Rechnungsbild am Anfang steht.

Angabe der Leitweg-ID

Jede Rechnung muss eine Leitweg-ID enthalten. Diese 19-stellige Zahlenkombination sorgt dafür, dass Rechnungen vom zentralen Rechnungseingang eindeutig und schnell an die Adressaten innerhalb der Stadtverwaltung weiterverteilt werden. Die Leitweg-ID gehört entweder in den Rechnungskopf oder als Angabe in die Rechnungsadresse. Weitere Informationen zur Leitweg-ID finden Sie hier: [LINK]

Alle Informationen gehören in den Dateianhang

Wichtige Informationen und Angaben gehören nicht in den E-Mail-Text, sondern in den Dateianhang. Hintergrund: Bei der elektronischen Rechnungsbearbeitung werden nur die Dateianhänge bearbeitet. Das heißt, der Begleittext in der E-Mail wird nicht zur Kenntnis genommen.

Maximal 15 Megabyte

Die Dateigröße einer E-Mail ist auf 15 Megabyte beschränkt.

Keine „No-Reply“-Adresse als Absender

Die E-Mail mit der Rechnung darf nicht von einer „No-Reply“-Adresse versendet werden. Sonst kommen Antwortmails, zum Beispiel Fehlermeldungen, nicht beim Absender der Rechnung an.

Kein Kennwortschutz

Die übermittelten Dateien dürfen nicht durch ein Kennwort geschützt sein.

Städtische Bestellnummer

Sofern vorhanden, muss die städtische Bestellnummer (zehnstellig) angegeben werden.

Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug

Die zum uneingeschränkten Vorsteuerabzug erforderlichen gesetzlichen Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 und §14a UStG sind einzuhalten.

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