Amtsärztliche Gutachten

Für viele Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung wie Sozialamt oder Ausländerbehörde, der Gerichte und zahlreichen anderen öffentlichen Einrichtungen werden ärztliche Sachverständigengutachten benötigt. Sie werden von den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes erstellt. Die Gründe für ihre Inanspruchnahme liegen vor allem in ihrer Unabhängigkeit und ihren Erfahrungen bei der Verknüpfung von ärztlichem Sachverstand und dem Verständnis für verwaltungsrechtliche Hintergründe.
Im Gesundheitsamt arbeiten insgesamt 25 Ärztinnen und Ärzte aus den Fachrichtungen Öffentliches Gesundheitswesen, Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Psychiatrie und Nervenheilkunde, Hauterkrankungen, Umweltmedizin und Zahnheilkunde.
Wussten Sie schon?
Der Bereich Medizinische Dienste erstellt im Jahr insgesamt ca. 2200 Amtsärztliche Zeugnisse und Gutachten
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