Lebensmittel

Öffnungszeiten
Ab Montag, 11. Juli 2022 sind Belehrungen wieder ohne Termin zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr durchgehend
Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr durchgehend.
Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die einzuhaltenden Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen informiert wurden. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter/innen von Unternehmen des Lebensmittelgewerbes, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen.
Erstbelehrung und nachfolgende Aufklärung
Sie benötigen eine Bescheinigung darüber, dass Sie in mündlicher und schriftlicher Form über die Vorschriften und Verpflichtungen nach §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes belehrt wurden. Diese Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Erklärung über eigene Gesundheit
Sie müssen eine Erklärung unterschreiben, dass bei Ihnen keine Erkrankungen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot zur Folge haben.
Belehrung nach §§ 43 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein oder anderes Dokument mit Lichtbild
Gebühren:
20,00 €
- Info-Blatt:"Tätigkeitsverbote § 42 Infektionsschutzgesetz(IfSG)" </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/gh/merkblatt____42.pdf> (PDF, 21 KB)
Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt
Frau Filo, Frau Köstner, Frau Geißler, Frau Lotter, Frau Waleska
Burgstraße 4
I. Stock, Zimmer 102
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 31 42, -29 82, -21 60, -2289, -8100
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularÖffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 bis 12.00 Uhr
Mi, Fr 8.00 bis 11.00 Uhr
- Flyer zu Gesundheitszeugnissen und Lebensmittelgewerbe </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/gh/flyer_gesundheitszeugnisse.pdf> (PDF, 606 KB)