Verkehrswertgutachten
Verkehrswert (Marktwert)
Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt einerseits von den objektiven Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale), andererseits vom Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) ab.
Verfahren
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag individuelle Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken (z.B. Eigentumswohnungen), sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht). Der Gutachterausschuss wird dabei grundsätzlich in der Besetzung von drei ehrenamtlichen Gutachtern tätig.
Antragsberechtigte Personen
Da in Gutachten detaillierte Angaben zum Bewertungsobjekt enthalten sind, ist der Kreis der antragsberechtigten Personen gesetzlich geregelt. Hierzu gehören Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber von Rechten am Grundstück (z.B. Nießbrauchberechtigte, Mieter, Pächter) und Pflichtteilsberechtigte. Gerichte und Behörden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch antragsberechtigt.
- Antrag auf Verkehrswertgutachten </imperia/md/gutachterausschuss/dokumente/antrag_verkehrswertgutachtens.pdf> (PDF, 131 KB)
Gebühren
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gemäß § 15 der Gutachterausschussverordnung erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.
- Gebuehren Verkehrswertgutachten </imperia/md/gutachterausschuss/dokumente/gebuehren_verkehrswertgutachten.pdf> (PDF, 25 KB)
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Bauhof 5
90402 Nürnberg
Frau Ludwig
Dipl.-Ing. (FH)
Telefon 0911 / 231 - 44 53
Telefax 0911 / 231 - 73 01
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