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Verkehrswertgutachten

Verkehrswert (Marktwert)

Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt einerseits von den objektiven Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale), andererseits vom Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) ab.

Verfahren

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag individuelle Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken (z.B. Eigentumswohnungen), sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht). Der Gutachterausschuss wird dabei grundsätzlich in der Besetzung von drei ehrenamtlichen Gutachtern tätig.

Antragsberechtigte Personen

Da in Gutachten detaillierte Angaben zum Bewertungsobjekt enthalten sind, ist der Kreis der antragsberechtigten Personen gesetzlich geregelt. Hierzu gehören Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber von Rechten am Grundstück (z.B. Nießbrauchberechtigte, Mieter, Pächter) und Pflichtteilsberechtigte. Gerichte und Behörden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch antragsberechtigt.

Gebühren

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gemäß § 15 der Gutachterausschussverordnung erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.

Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Bauhof 5

90402 Nürnberg


Frau Ludwig

Dipl.-Ing. (FH)


Telefon 0911 / 231 - 44 53

Telefax 0911 / 231 - 73 01

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