Bodenrichtwerte der Stadt Nürnberg
Hinweis
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 sind am Donnerstag, 31. März 2022, veröffentlicht worden.
Allgemeines
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke mit gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Sie beziehen sich jeweils auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstücks mit definierten Eigenschaften. Für das Stadtgebiet Nürnberg bestehen nahezu flächendeckend Bodenrichtwerte, die in Form der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:10.000 veröffentlicht sind.

Ermittlung der Bodenrichtwerte
Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte durch direkten oder indirekten Vergleich aus gezahlten Kaufpreisen abgeleitet. Besondere Eigenschaften einzelner Grundstücke - wie z.B. Bodenbeschaffenheit und außergewöhnliche Grundstücksform - sind in den Richtwerten nicht berücksichtigt. Die Bodenrichtwerte werden ab 2022 regelmäßig zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl durch den Gutachterausschuss ermittelt.
Bodenrichtwerte als Orientierungshilfe
Die Bodenrichtwerte dienen u.a. dem Ziel eines transparenten Bodenmarktgeschehens, ohne jedoch eine bindende Wirkung bei Kaufverhandlungen zu haben. Sie sind einerseits eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien, andererseits Ermittlungsgrundlage von Sachverständigen für Immobilienbewertungen.
Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten. So liegen für die Erbschaft- und Schenkungssteuer (für Fälle, die nach dem Jahressteuergesetz 1997 zu bewerten sind) Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.1996 vor.
Des weiteren können Sie, gegen eine Gebühr von 35 Euro, Bodenrichtwerte online abfragen und die zugehörigen Unterlagen bequem zu Hause ausdrucken.
Sollte es ihnen nicht möglich sein unser Online-Verfahren zu nutzen, bitten wir sie uns für eine schriftliche Auskunft, folgenden Antrag zukommen zu lassen.
Erwerb der Bodenrichtwertkarte
Die Bodenrichtwertkarte besteht aus neun geplotteten Kartenblättern. Die Gebühr für den gesamten Kartensatz beträgt 350 Euro.
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Kundenbetreuung
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