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Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis für die Erhebung von Vermessungsdaten durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Bauhof 590402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.081453854874999&destination_lat=49.44948910458495&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Bauhof+5>
0911 / 231 44 01<tel:09112314401>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=106579>
Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr

Behördlicher Datenschutz

0911 / 231 51 55<tel:09112315155>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=17995>

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns gemäß Aufgabengliederungsplan der Stadt Nürnberg zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere Vermessungsleistungen für städtische Dienst-stellen und Eigenbetriebe.
Die rechtliche Grundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der DSGVO. Das bedeutet, dass wir die Daten verarbeiten dürfen, die wir zur Erfüllung der uns zugewiesenen öffentlichen Aufgaben benötigen.

Es erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten.

Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.

Die bei der Messung erfassten Bilddaten werden so lange gespeichert, bis der Zweck der Erfassung erfüllt ist (Projektabschluss). Datenschutzrelevante Bilddaten werden anschließend gelöscht.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Aktualisiert am 14.08.2025, 11:34 Uhr