Sie benötigen eine Hausnummer für ein neues oder bestehendes Gebäude? Kein Problem! Wir kümmern uns darum.
Wann wird eine Hausnummer vergeben?
- Automatisch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
- Auf Antrag durch Eigentümer oder Bauherren.
Hinweise
- Die Zuteilung einer Hausnummer ist gebührenpflichtig und beträgt in der Regel 90 Euro.
- Sie benötigen einen einfachen Lageplan, aus dem die aktuelle Gebäudelage mit Kennzeichnung der Eingänge zum betroffenen Grundstück hervorgeht. Falls Sie keinen Lageplan zur Hand haben, können Sie hier einen einfachen Lageplan kostenpflichtig bestellen:
Hausnummer beantragen
Hausnummerierungen beruhen auf Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Die Vergabe erfolgt nach festgelegten Kriterien, um eine einheitliche Ordnung zu gewährleisten.
FAQs
Eine Hausnummer wird dem Gebäude zugeteilt. Wird dieses Gebäude abgebrochen, erlischt die Zuteilung. Bei einem Neubau erfolgt eine neue Zuteilung.
Nein, die Zuordnung zu einer Straße erfolgt durch die Stadt Nürnberg zur bestmöglichen Auffindbarkeit.
In Einzelfällen ist dies möglich.
Ja, wenn das Gebäude abgebrochen wird oder die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist.
Hausnummern tragen wesentlich zur Orientierung in der Stadt bei, gewährleisten in Notfällen einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei und werden somit zur Gefahrenabwehr im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vergeben.
Nach Satzung der Stadt Nürnberg kann insbesondere bei baulichen Änderungen eine neue Hausnummer zugeteilt werden. Ein Anspruch auf Erteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer besteht nicht. Die Hausnummernzuteilung, Umnummerierung und Einziehung einer Hausnummer stehen im freien Ermessen der Stadt Nürnberg.
Nach erfolgter Zuteilung einer Hausnummer durch die Stadt Nürnberg hat der Eigentümer sein Gebäude sichtbar mit der festgelegten Hausnummer zu versehen. Der ordnungsrechtliche Gesichtspunkt steht bei der Zuteilung von Hausnummern so stark im Vordergrund, dass die Interessen der von der Hausnummernzuteilung Betroffenen zurücktreten müssen. Wesentliche Vor- oder Nachteile sind durch die Zuteilung einer bestimmten Hausnummer nicht zu erwarten.
