Warum werden Straßen benannt?
Straßenbenennungen dienen der Orientierung und Adressierung und somit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es handelt sich um eine kommunale Aufgabe.
Straßenbenennungen dienen der Orientierung und Adressierung und somit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es handelt sich um eine kommunale Aufgabe.
Straßenbenennungen beruhen auf Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Benennungsvorschläge können aus dem Stadtrat, der Stadtverwaltung oder der Bürgerschaft kommen, über deren Umsetzung im Stadtrat bzw. dem Verkehrsausschuss entschieden wird.
Benennungen erfolgen häufig nach historischen Orts- und Flurbezeichnungen, auch Begriffe aus Flora und Fauna sind beliebt. Ungefähr jede dritte Straße in Nürnberg trägt einen Namen mit Personenbezug.
Soll eine Straße nach einer Person benannt werden, muss diese bereits verstorben sein. Diese Benennung ist Ausdruck öffentlicher Ehrung der Lebensleistung der Person, welche durch ein Gutachten des Stadtarchivs beurteilt wird.
Seit 2019 erhalten alle neuen, nach Personen benannten Straßen ein erläuterndes Zusatzschild.
Umbenennungen werden nach Einzelfallprüfung ausschließlich aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohls durchgeführt. Bei Umbenennungen werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner angehört und informiert. Ein Anspruch auf eine bestimmte Benennung besteht nicht.
Aktualisiert am 17.06.2025, 08:26 Uhr