Stiftungen
Derzeit verwaltet die Stadt Nürnberg insgesamt 50 Stiftungen.
Der Stiftungszweck ist in der Satzung der jeweiligen Stiftung festgelegt und enthält Angaben darüber, wer berechtigt ist Mittel aus den von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen zu erhalten.
Gemeinsam ist allen Stiftungen, dass sie satzungsgemäß lokal begrenzt sind und somit letztendlich nur der Nürnberger Bevölkerung zugute kommen.
Die Stiftungen dienen sozialen Zwecken, dem Gesundheitswesen, der Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, der Wissenschaft und Forschung, dem Klinikum Nürnberg, sowie der Förderung von Kunst und Kultur.
Je nach Stiftung werden Zuschüsse an Institutionen (gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, etc.) und an Einzelpersonen gewährt.
Stiftungen zur Förderung von Kunst, Kultur und Stadtgeschichte
Friedrich Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung
Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg und ihres Gebietes
Kost-Pocher'sche Stiftung
Verschönerung der Stadt Nürnberg, Förderung gesundheitlicher Maßnahmen sowie von Kunst und Wissenschaft; außerdem Zuwendungen an Träger der allgemeinen Wohlfahrtspflege
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten
Förderung von Kunst- und Kultur, Unterstützung junger Künstler/-innen
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung
Nürnberg Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik-, und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jahrhundert
Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
Bei der Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg ist eine Förderung auf Antrag nicht möglich. Der Stiftungszweck wird ausschließlich dadurch verwirklicht, dass die Erträgnisse des Stiftungsvermögens der Bibliothek der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg für die Anschaffung von Büchern zur Verfügung gestellt werden.
Wie kann ich Unterstützung beantragen?
Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular "Antrag Projektförderung" bei der Stiftungsverwaltung. Eine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit sowie eine Satzung sind beizufügen. Die Förderung kann jeweils nur bei der Stiftung beantragt werden.
Stadt Nürnberg
Stiftungsverwaltung
Theresienstraße 1
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-75 45
Telefax 09 11 / 2 31-52 55
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: