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Beschwerden über Gaststätten

Anwohner und Nachbarn von Gaststättenbetrieben können sich bei unzumutbaren und dauerhaften Belästigungen – beispielsweise durch Lärm oder Geruch – an das Ordnungsamt wenden. Die Beschwerden sind in der Regel schriftlich beim
Ordnungsamt einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die weitere Bearbeitung konkrete Angaben wie Datum und Uhrzeit des störenden Ereignisses benötigt werden. Wenn möglich sollten Zeugen benannt und eventuelle Beweismittel angegeben werden.


Bei einzelnen Ruhestörungen während der Nachtzeit kann die zuständige Polizeiinspektion um Hilfe gebeten werden.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 27 28, - 19 48, - 62 93

Telefax 0911 / 231 - 40 06

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