Datenschutzhinweise

Hinweise zur Verarbeitung der Betroffenendaten gem. Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 500 Strafprozessordnung (StPO) und § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

1. Geltungsbereich

Die Datenschutzerklärung gilt für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Stadt Nürnberg.

2. Allgemeine Hinweise

Verantwortlich für die Datenerhebung

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg

Rechtsamt

Hauptmarkt 16

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-31 58

Telefax 09 11 / 2 31-53 07

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Datenschutz

Bei Fragen zum behördlichen Datenschutz im Zusammenhang mit diesem Informationsangebot wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz

Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-51 15

Telefax 09 11 / 2 31-51 17

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung der uns als Verwaltungsbehörde vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. a und e, Abs. 2 und 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), §§ 45 ff. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), §§ 46 Abs. 2, 49c Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Betroffenenrechte

Als Beteiligter an einem Bußgeldverfahren stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft gem. § 57 BDSG über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Um die Identität des Antragstellers gesichert prüfen zu können, ist die Übersendung der Kopie des amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Auf der Kopie können alle für die Prüfung nicht relevanten Informationen (Ausweisnummer, Seriennummer, Größe und Augenfarbe) geschwärzt werden. Das Dokument soll mit dem Antrag auf Auskunftserteilung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften des §§ 57 Abs. 2 bis 5 BDSG eingeschränkt wird. An die Stelle des Bundesbeauftragten tritt der Landesbeauftragte.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach § 58 Abs. 1 BDSG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können unter den Bedingungen des § 58 Abs. 2 BDSG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des § 58 Abs. 3 und 4 BDSG das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayer. Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Diesen können sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Wagmüllerstr. 18

80538 München

Telefon 0 89 / 21 26 72-0

Telefax 0 89 / 21 26 72-50

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