Ansprüche bei Schadensfällen, für welche die Stadt Nürnberg haftet
Ein Schadenersatzanspruch gegen die Stadt Nürnberg kann entstehen, wenn durch pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten, das die Stadt Nürnberg zu vertreten hat, ein Schaden eingetreten ist. Gegen Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist die Stadt Nürnberg bei der Versicherungskammer Bayern haftpflichtversichert.

