Beihilfen für bedürftige Nürnberger
Mittel aus diesen Stiftungen gehen an bedürftige Nürnberger, die seit mindestens vier Jahren einen Wohnsitz in der Stadt nachweisen können. Die Zuwendungsberechtigung wird in Abhängigkeit vom Einkommen der Antragsteller geprüft.Konkretere Voraussetzungen werden in der nachfolgenden Auflistung kurz benannt.
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung
Unterstützung älterer, unverschuldet in Not geratener Menschen und kranker Menschen
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung
Unterstützung alter, bedürftiger Menschen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Unterstützung bedürftiger Menschen
Klein'sche Brennmaterialienstiftung
Unterstützung zur Bestreitung der Heizkosten bedürftiger und würdiger Personen
Otto Lauterbach Stiftung
Unterstützung von Kriegsblinden und im Kriege Ertaubten
Rudolf Volland Stiftung
Unterstützung bedürftiger Künstler aus Nürnberg und aus Mittelfranken bei der Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim, soweit diese hierzu aus eigenen Mitteln nicht fähig sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung
Unterstützung bedürftiger Personen mit evangelisch-lutherischem, evangelisch-reformiertem oder evangelisch-uniertem Bekenntnis
Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung
Unterstützung von Blinden
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen, bedürftigen Menschen
Auxiliar-Stiftung
Kinder-, Jugend- und Altenhilfe in den Partnerstädten der Stadt Nürnberg
Margarete-Weigel-Stiftung
Unterstützung armer, bedürftiger Menschen, die in Nürnberg wohnen, insbesondere Kinder
Der Antrag muss mit einem Formblatt der Stiftungsverwaltung gestellt werden.
Kontakt:
Ralph Wägner
Telefon: 0911 / 231 - 29 03
Telefax: 0911 / 231 - 52 55
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
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