Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern
Beim Kassen- und Steueramt ist der persönliche Publikumsverkehr möglich, Vorsprachen können erfolgen.
Um Wartezeiten zu vermeiden wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Grundabgaben (Grundsteuer, Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren) Telefon 09 11 / 2 31-32 19
Satzungssteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Telefon 09 11 / 2 31-31 08
Gewerbesteuer
Telefon 09 11 / 2 31-25 12 oder -32 24
Kasseninformationszentrum (Fragen zu Mahnungen, sonstige Kassenfragen)
Telefon 09 11 / 2 31-85 50
Vollstreckung (allgemeine Forderungen der Stadt)
Telefon 09 11 / 231-2 02 70
Vollstreckung (Forderungen/Bußgelder kommunale Verkehrsüberwachung)
Telefon 09 11 / 2 31-1 46 89
Barkasse (Ein- und Auszahlungen, soweit nicht über Banken möglich)
Telefon 09 11 / 2 31-26 54
Der Bereich Steuern des Kassen- und Steueramtes veranlagt und erhebt die kommunalen Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer sowie die Hausgebühren.
Das Bayerische Kommunalabgabengesetz (KAG) berechtigt die Gemeinden, Landkreise und Bezirke des Freistaats zur Erhebung von Abgaben, die per Satzung in Art und Umfang bestimmt werden. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie bestimmte Beiträge und Gebühren.
In Nürnberg umfasst diese Leistungspflicht nach dem KAG derzeit
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kommunale Steuern wie die Hunde- und Zweitwohnungssteuer,
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Abgaben wie die Abfall- und Straßenreinigungsgebühr und die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser.
Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuer- bzw. des Gewerbesteuergesetzes.
Kontakt:
Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern
Theresienstraße 7
90403 Nürnberg
Beachten Sie bitte die Telefonnummern der Fachbereiche.
Telefon 0911 / 231 - 31 23
Telefax 0911 / 231 - 52 30
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr