Schülerbeförderung Gymnasium

Allgemeine Erläuterungen

Grundsätzlich findet nur dann eine Übernahme der Kostenfreiheit des Schulwegs zu einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule statt, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird und der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse des Schülers zur Schule entspricht, mindestens 3 Kilometer beträgt.

Ist bei der Wahl der zu besuchenden Schule mehr als eine Schule der gewählten Ausbildungsrichtung vorhanden, kann auch dann möglicherweise ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges entstehen, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird. Es muss jedoch eine bzw. mehrere schriftliche Absagen der nächstgelegeneren Schule/n der gewählten Ausbildungsrichtung zum Anmeldezeitraum vorgelegt werden. Eine Anmeldung an der nächstgelegenen Schule der gewählten Ausbildungsrichtung ist im Hinblick auf die Schülerbeförderung immer zu empfehlen.

Eine Fahrtkostenübernahme zu Schulen außerhalb Nürnbergs kann nur erfolgen, wenn der Schulweg zu allen Nürnberger Schulen der gewählten Ausbildungsrichtung über der gesetzlichen 3 km-Grenze liegt und der Beförderungsaufwand nicht höher ist, als zu Schulen in Nürnberg (bis Tarifstufe A).

Stellen Sie unmittelbar nach der Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges mittels Online-Erfassungsbogen. Bei Anspruch auf Kostenfreiheit erhält der/die Schüler/in in der Regel die Wertmarke/n in den ersten Tagen des neuen Schuljahres über die Schule ausgehändigt

WICHTIGE HINWEISE ZUM ERFASSUNGSBOGEN

BITTE keine doppelten Anträge stellen.

BITTE keinen Antrag stellen, wenn bereits in den Vorjahren kein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs bestanden hat (außer bei Schulwechsel).

Es ist nicht erforderlich, für jedes Schuljahr einen neuen Online-Erfassungsbogen auszufüllen, nur bei Schulwechsel.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die Beantragung der Fahrkarten muss rechtzeitig bis
spätestens 16.07.2023 erfolgen. Es erfolgt keine Rückerstattung für
selbst gekaufte Fahrkarten aufgrund zu spät eingegangener Anträge.

Bitte beachten Sie:

Je nach Kostenaufwand wird ein 365€-Ticket VGN oder Monatsmarken ausgegeben.

Ab der 11. Jahrgangsstufe gilt es zudem zu beachten, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der gesamten Beförderungskosten stattfinden kann.

Eine detaillierte Prüfung des jeweiligen Anspruchs auf Kostenfreiheit des Schulweges findet ausschließlich durch die städtische Schulverwaltung statt.


Humanistische Gymnasien

Humanistische Gymnasien

Bei der Entscheidung zum Besuch eines Gymnasiums mit einer humanistischen Ausbildungsrichtung besteht die Wahl zwischen dem Melanchthon-Gymnasium oder dem Neuen Gymnasium.

Schüler, deren einfacher Schulweg mindestens 3 Kilometer zum besuchten Gymnasium beträgt, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, wenn nicht ein anderes humanistisches Gymnasium näher liegt.

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium

Einziges öffentliches Gymnasium in Nürnberg mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung ist das Johannes-Scharrer-Gymnasium. Bei Besuch dieses Gymnasiums mit der genannten Ausbildungsrichtung kann nur dann die Kostenfreiheit des Schulweges gewährt werden, wenn der einfache Schulweg mindestens 3 Kilometer beträgt.

Musisches Gymnasium

Musisches Gymnasium

Einziges öffentliches Gymnasium in Nürnberg mit musischer Ausbildungsrichtung ist das Labenwolf-Gymnasium. Bei Besuch dieses Gymnasiums mit der genannten Ausbildungsrichtung kann nur dann die Kostenfreiheit des Schulweges gewährt werden, wenn der einfache Schulweg mindestens 3 Kilometer beträgt.


Sprachliche Gymnasien

Speziell beim sprachlichen Gymnasium findet bei der Bestimmung der Ausbildungsrichtung zusätzlich eine Unterscheidung nach der ersten Fremdsprache statt. Eine weitere Differenzierung nach der zweiten bzw. dritten Fremdsprache wird nicht vorgenommen.

Sprachliches Gymnasium mit erster Fremdsprache Französisch

Einziges öffentliches Gymnasium in Nürnberg mit sprachlicher Ausbildungsrichtung „Erste Fremdsprache Französisch“ ist das Neue Gymnasium. Bei Besuch dieses Gymnasiums mit der genannten Ausbildungsrichtung kann nur dann die Kostenfreiheit des Schulweges gewährt werden, wenn der einfache Schulweg mindestens 3 Kilometer beträgt.

Sprachliche Gymnasien mit erster Fremdsprache Latein

Bei der Entscheidung zum Besuch eines sprachlichen Gymnasiums mit der ersten Fremdsprache Latein besteht die Wahl zwischen dem Willstätter-Gymnasium oder dem Neuen Gymnasium.

Schüler, deren einfacher Schulweg mindestens 3 Kilometer zum besuchten Gymnasium beträgt, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, wenn nicht ein anderes sprachliches Gymnasium mit der ersten Fremdsprache näher liegt.

Sprachliche Gymnasien mit erster Fremdsprache Englisch

Über das Stadtgebiet Nürnberg sind insgesamt zehn Gymnasien mit dem Angebot der sprachlichen Ausbildungsrichtung mit erster Fremdsprache Englisch verteilt.

Es besteht die Möglichkeit, dass einige Wohnadressen innerhalb der schülerbeförderungsrechtlichen 3-Kilometergrenze mehrerer Gymnasien liegen. Ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges zum besuchten Gymnasium wird voraussichtlich nur dann gewährt, wenn sich die Wohnadresse des Schülers außerhalb des 3-Kilometer-Bereichs der nächstgelegenen Schule(n) der gewählten Ausbildungsrichtung befindet.


Naturwissenschaftlich-technologische Gymnasien

Naturwissenschaftlich-technologische Gymnasien

Über das Stadtgebiet Nürnberg sind insgesamt neun Gymnasien mit dem Angebot der naturwissenschaftlich-technologischen Ausbildungsrichtung verteilt.

Es besteht die Möglichkeit, dass einige Wohnadressen innerhalb der schülerbeförderungsrechtlichen 3-Kilometergrenze mehrerer Gymnasien liegen. Ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges zum besuchten Gymnasium wird voraussichtlich nur dann gewährt, wenn sich die Wohnadresse des Schülers außerhalb des 3-Kilometer-Bereichs der nächstgelegenen Schule(n) der gewählten Ausbildungsrichtung befindet.

Gymnasien mit gebundenem Ganztageszug

Gymnasien mit gebundenem Ganztageszug

Bei der Entscheidung zum Besuch eines Gymnasiums mit einem gebundenen Ganztageszug besteht derzeit die Wahl zwischen dem Bertolt-Brecht-Gymnasium, dem Peter-Vischer-Gymnasium, dem Pirckheimer-Gymnasium, dem Sigena-Gymnasium und dem Neuen Gymnasium.

Schüler, deren einfacher Schulweg mindestens 3 Kilometer zum besuchten Gymnasium beträgt, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, wenn nicht ein anderes Gymnasium mit einem gebundenen Ganztageszug näher liegt.

Sobald die Jahrgänge mit gebundenen Ganztageszug durchlaufen wurden, folgt eine erneute Prüfung seitens der Schülerbeförderungsverwaltung im Hinblick auf die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung.

Bei weiteren Fragen:

Referat für Schule und Sport

Schülerbeförderung

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-11400

Telefax 09 11 / 2 31-79 59

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.


Weitere Informationen zu

Zurück zum Seitenanfang URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/schulweg_gymnasium.html>