Leitlinien des Sicherheitspakts

  • Größtmögliche Ordnungs- und Sicherheitspräsenz gewährleisten
  • Die bürgerschaftliche Ansprechbarkeit der Behörden und Einrichtungen verbessern
  • Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ausreichend berücksichtigen.
  • Auf besondere Gefahrenszenarien schnell, abgestimmt und kompetent reagieren.
  • Die Qualität der Repression erhöhen. Kooperationsprojekte für besondere Problemlagen initiieren und unterstützen.

Fundament des Sicherheitspakts


Gefahrenabwehr durch Stadt und Polizei

Nach dem bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz bzw. Polizeiaufgabengesetz gibt es im Bundesland Bayern für die effektive Gefahrenabwehr eine Parallelzuständigkeit von Stadt und Polizei. Diese bildet das Fundament des Nürnberger Sicherheitspaktes.

Die allgemeinen Sicherheitsbehörden – Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium des Innern – haben die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Dies geschieht durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen. Die Behörden können der Polizei hierfür auch Weisungen erteilen.

Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzellfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, soweit ihr die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Trotz dieser Eilzuständigkeit der Polizei bleibt die grundsätzliche Zuständigkeit der Gemeinde bestehen.


Strafverfolgung

Die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Dabei wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten versucht, Ziele des Sicherheitspaktes zu berücksichtigen.


„Community Policing“

Das Konzept des „Community Policing“ beruht auf zwei Säulen:

  • Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum sind gemeinsame Aufgabe von Stadt und Polizei.
  • Die Bürgerschaft – Bürger, Vereine und die gewählten Organe – sollen für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt aktiviert und herangezogen werden.

Öffentliche Sicherheit braucht öffentliche Ordnung

Stadt und Polizei sehen in der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ einen untrennbaren Zusammenhang. Die öffentliche Ordnung (z.B. ungeschriebene Gesetzte und Verhaltensmuster, Moral, Sitte, Anstand) stellt die Grundlage der öffentlichen Sicherheit dar. Ihre Gewährleistung ist gemeinsame Aufgabe von Stadt und Polizei und wesentlicher Beitrag zur Kriminalprävention. Befragungen zum Sicherheitsempfinden zeigen, dass Unsicherheit sehr stark aus Mängeln der öffentlichen Ordnung erwächst.


Sozialpolitik als beste und wirksamste Kriminalpolitik

Diese Aussage Franz von Liszts gilt auch heute noch uneingeschränkt. Kommunale Präventsionsarbeit für Sicherheit und Ordnung ist nicht alleine eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Nur auf einer sozial, wirtschaftlich und kulturell intakten Basis kann Ordnung entstehen. Die Stadt
erbringt mit der Bereitstellung von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen einen wichtigen Präventionsbeitrag. Darauf basiert auch die breite und intensive Kooperation der Polizei mit dem Sozialreferat und den Schulen.

Zurück zum Seitenanfang URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sicherheitspakt/leitlinien.html>