Bau- und Arbeitsstellen
Wer eine Bau- oder Arbeitsstelle auf einer öffentlichen Fläche einrichtet, entzieht diese Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. In diesen Fällen ist eine Sondernutzung und eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Beispiele hierfür:
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Baumaßnahmen müssen auf eine öffentliche Verkehrsfläche ausweichen, etwa Malerarbeiten mit Gerüst auf den Gehweg.
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Auf einer öffentlichen Verkehrsfläche soll vorübergehend Baumaterial gelagert oder ein Schuttcontainer aufgestellt werden.
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In einer Straße oder einem Gehweg sollen Kabel, Gas- und Wasserleitungen, Fernwärme oder Kanäle verlegt werden.
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Für Dacharbeiten muss ein Schrägaufzug aufgestellt werden.
- Antragstellung
- Anträge online stellen
- Anträge in Papierform stellen
- Abholbereite Genehmigungen in Papierform
- Gebühren
- Koordinierung der Sondernutzungen
- Instruktionsverfahren
- Auskunft über gewidmete Verkehrsflächen
- Kontakt
Antragstellung
Bei der Antragstellung auf verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular im Original oder webbasierte Antragstellung (nach Anmeldung)
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Lageplan: auf Basis der amtlichen Stadtgrundkarte im Maßstab 1:1000, 1:500, 1:250 oder 1:100, zu beziehen zum Beispiel über das Dienstleistungszentrum BAU
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Übersichtslageplan: Ist aufgrund der besonderen topographischen Verhältnisse keine eindeutige Lagebestimmung der geplanten Arbeitsstelle möglich (etwa kleine Aufgrabung im Bereich eines Feldweges) ist ein zusätzlicher Übersichtsplan erforderlich.
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Einzutragende Flächen: In diese Pläne sind alle benötigten Flächen mit ihren Umrissen einzuzeichnen (nicht mit Textmarker). Flächenanteile, die gefräst oder aufgegraben werden, sowie Halteverbote sind zusätzlich hervorzuheben.
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Personenbezogene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze: Befinden sich im Baufeld ausgewiesene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze, sind diese im Antragslageplan zu vermerken.
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Zusätzliche Informationen: Hilfreiche Informationen, die über die erforderlichen Mindestdaten der Antragsformulare hinaus gehen, können jederzeit im Antragslageplan vermerkt werden.
- Bau- und Arbeitsstellen beispielhafter Lageplan </imperia/md/soer_nbg/dokumente/grau/2016_soer3_beispielplan.pdf> (PDF, 351 KB)
Anträge online stellen
Einen Erstantrag, einen Verlängerungsantrag sowie eine Meldung zum vereinfachten Verfahren können Sie mit Hilfe eines webbasierten Assistenten online bei SÖR einreichen. Auch für den Antrag auf vereinfachtes Verfahren ist dies nach vorheriger Rücksprache mit SÖR möglich. Die entsprechenden Online-Assistenten und das dazu erforderliche Anmeldeformular können Sie unter den folgenden Links aufrufen:
- Erstantrag / Antrag auf vereinfachtes Verfahren
- Verlängerungsantrag
- Meldung zum vereinfachten Verfahren
Anträge in Papierform stellen
Der vollständig ausgefüllte Erstantrag oder der Antrag auf vereinfachtes Verfahren müssen im Original mit Lageplan bei SÖR persönlich abgegeben (Sulzbacher Straße 2-6, Zimmer 003/EG) oder per Post zugesandt werden. Eine Beantragung per Fax oder E-Mail ist leider nicht möglich.
Verlängerungen und Meldungen zum vereinfachten Verfahren können mit dem entsprechenden Formular auch per Fax beantragt werden.
Abholbereite Genehmigungen in Papierform
Alle Genehmigungen, die zur Abholung bereit liegen, können online über nachfolgenden Link nach Straßennamen abgefragt und zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden:
Online-Abholung der Bescheide
Bei wiederholter Antragstellung können Sie Ihre Bescheide online kostenlos über die virtuelle Poststelle der Stadt Nürnberg herunterladen. Genehmigungsdokumente müssen so nicht mehr persönlich abgeholt oder versandt werden, sondern können über eine gesicherte Datenverbindung vom städtischen Server heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Neben der Anmeldung an der virtuellen Poststelle muss aus rechtlichen Gründen zusätzlich die Teilnahme am elektronischen Dokumentenversand beantragt werden.
Nach Einrichtung des elektronischen Dokumentenversands erhält der Antragsteller sofort nach Bearbeitung eine E-Mail mit einem Link zur virtuellen Poststelle. Hier meldet er sich über ein Passwort an und erhält eine bequeme Übersicht der empfangenen Dokumente in seinem Postfach.
- Antrag auf elektronischen Dokumentenversand
- Anleitung zur Registrierung bei der virtuellen Poststelle </imperia/md/organisation/dokumente/infoveranstaltungen/registrierung_vps.pdf> (PDF, 504 KB)
- Zugang zur virtuellen Poststelle
Gebühren
Für die Genehmigung der Sondernutzung fallen Gebühren an. Ebenso werden Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung erhoben.
- Gebührentabelle Sondernutzungen ab Januar 2020 </imperia/md/soer_nbg/dokumente/soer_v_4/gebuehren_ab_01-01-2020.pdf> (PDF, 42 KB)
Koordinierung der Sondernutzungen
Von einer Sondernutzung und Aufgrabung können Ver- und Entsorgungsbetriebe und andere Einrichtungen betroffen sein, weil beispielsweise Leitungen im Untergrund oder andere Anlagen im Bereich des öffentlichen Raumes vorhanden sind. Die notwendigen Betriebe und Einrichtungen werden bei Bedarf im Genehmigungsverfahren eingebunden.
Die Auflagen der am Verfahren beteiligten städtischen Dienststellen werden in den Genehmigungsbescheid aufgenommen, alle Spartenträger werden über die geplante Maßnahme unterrichtet.
Instruktionsverfahren
Bei größeren Maßnahmen muss rechtzeitig vor der Genehmigung ein Abstimmungsverfahren (Instruktionsverfahren) durchgeführt werden. Dies kann von Ihnen oder als Dienstleistung durch SÖR durchgeführt werden. Eine Liste der im Instruktionsverfahren zu Beteiligenden kann kostenlos beim Sachgebiet Koordinierung Baumaßnahmen und IuK (SÖR/V-5) angefordert werden.
Zur Durchführung eines Instruktionsverfahrens sind alle Antragsunterlagen den Beteiligten bereitzustellen.
Soll SÖR das Instruktionsverfahren für Sie durchführen, sind die Unterlagen dem Sachgebiet "Koordinierungsstelle, IT" zur Verfügung zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass der für die Durchführung des Instruktionsverfahrens entstehende Aufwand in Rechnung gestellt und deshalb bei Beauftragung eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben werden muss.
- Datenschutzhinweis_Instruktionsverfahren </imperia/md/soer_nbg/dokumente/allgemein/datenschutzhinweis_instruktionsverfahren.pdf> (PDF, 108 KB)
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Koordinierungsstelle, IT
Sulzbacher Straße 2-6
317/ 3. OG
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 231-7204, -72121, -7208, -7202
Auskunft über gewidmete Verkehrsflächen
Auskunft über den Status einer Fläche – gewidmete Fläche oder ungewidmete Fläche – erteilt die Abteilung Wegerecht des SÖR.
Kontakt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Straßen- und Verkehrsrecht; Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen
Sulzbacher Straße 2-6
EG / Zi. 003
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 231-4514 oder -10873
Telefax 09 11 / 231-4436
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularÖffnungszeiten:
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