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Wohngeld und Wohnungsvermittlung

Erreichbarkeit und Publikumsverkehr

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist.

Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Sie beschleunigen die Antragsbearbeitung, wenn Sie uns Ihre Anliegen und Unterlagen elektronisch übermitteln. Den Link finden Sie gleich im Anschluss. Bitte beachten Sie auch welche Unterlagen benötigt werden. Auch diese finden Sie unten.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Bitte beachten Sie, dass es einen weiteren Heizkostenzuschuss bei Wohngeldbezug gibt, der im Jahr 2023 ausbezahlt wird

Antragsformulare Wohngeld und Wohnungsvermittlung

Bitte nutzen Sie vorrangig unsere Online-Formulare.
Antragsformulare können Sie aber auch im Sozialamt - Wohngeldstelle, Marienstraße 6, Erdgeschoß von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr in gedruckter Form abholen.


Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen sind im Wohngeldgesetz geregelt.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Wohngeld gewährt als:

  • Mietzuschuss zu den Kosten einer Mietwohnung
  • Mietzuschuss zum Wohnkostenanteil für Heimbewohner/innen
  • Mietzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohnungen)
  • Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einem selbst genutzten Eigenheim
  • Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Eigentumswohnung

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bei einem Anspruch auf Wohngeld kann für Kinder und Jugendliche bis maximal 25 Jahre ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.


Wohnungsvermittlung

Wenn Sie und die mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten können Sie eine geförderte Wohnung erhalten. Hierzu benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Aktualisiert am 21.12.2022, 22:10 Uhr

Flyer

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