Wohngeld und Wohnungsvermittlung

Erreichbarkeit und Publikumsverkehr

Aufgrund der starken Nachfrage nach den kürzlich von der Bundesregierung zum 01.01.2023 eingeführten Verbesserungen der Wohngeldleistungen, kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung von Ihren Anträgen und Anliegen. Das massive Antragsaufkommen seit in Kraft treten des Wohngeld-Plus-Gesetzes führte zu entsprechenden Rückständen in der Bearbeitung. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeitenden nach Kräften bemühen, Ihren Wohngeldantrag so schnell wie möglich zu bearbeiten und die Situation zu verbessern. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Für Ihre Unterstützung sind wir sehr dankbar. Die telefonische Erreichbarkeit ist derzeit noch stark eingeschränkt. In der Zwischenzeit stehen Ihnen unsere elektronischen Kontaktmögichkeiten zur Verfügung.

Wir bedauern zutiefst die längeren Bearbeitungszeiten und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Situation sind von unschätzbarem Wert.

Steht Ihnen Wohngeld zu? Und wenn ja, in welcher Höhe?

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern:

Informationen zum neuen Wohngeldrecht - FAQs zur Wohngeld-Reform

Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Wohngeldrecht, das seit 1. Januar 2023 gilt.

Antragsformulare Wohngeld und Wohnungsvermittlung

Bitte nutzen Sie vorrangig unsere Online-Formulare.
Antragsformulare können Sie aber auch im Sozialamt - Wohngeldstelle, Marienstraße 6, Erdgeschoß von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr in gedruckter Form abholen.


Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen sind im Wohngeldgesetz geregelt.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Wohngeld gewährt als:

  • Mietzuschuss zu den Kosten einer Mietwohnung
  • Mietzuschuss zum Wohnkostenanteil für Heimbewohner/innen
  • Mietzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohnungen)
  • Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einem selbst genutzten Eigenheim
  • Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Eigentumswohnung

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bei einem Anspruch auf Wohngeld kann für Kinder und Jugendliche bis maximal 25 Jahre ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.


Wohnungsvermittlung

Wenn Sie und die mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten können Sie eine geförderte Wohnung erhalten. Hierzu benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Aktualisiert am 29.02.2024, 11:43 Uhr

Flyer

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