Planungsrechtliche Beratung - Begutachtung
In der planungsrechtlichen Beratung erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Architektinnen und Architekten Informationen zu einem geplanten Bauvorhaben. Es werden entsprechende Auskünfte über die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubare Grundstücksfläche, über die mögliche Bauweise, u.a. erteilt.
Die planungsrechtliche Beratung erfolgt telefonisch und über das untenstehende Kontaktformular.
Rechtliche Grundlage für die Beratung und Begutachtung bilden dabei das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Außerdem fließen die Aussagen des Flächennutzungsplanes, der Verkehrsplanung und die stadtstrukturellen Vorgaben sowie die Ziele der Landes- und Regionalplanung mit in die Einschätzung ein.
Bebauungspläne Online
Unabhängig von Öffnungs- und Beratungszeiten besteht die Möglichkeit, rechtsverbindliche Bebauungspläne im Internet einzusehen und auszudrucken.
Planungsrechtliche Beratung - Begutachtung
Lorenzer Straße 30
1.OG
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 30 04
Telefax 0911 / 231 - 84 80
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Mittwoch und Freitag von 8.30 - 12.30 Uhr