Planauflage
In der Planauflage können alle rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Nürnberg samt Satzungstext und Begründung eingesehen werden. Grundlage hierfür bildet § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), aufgrund dessen der Bebauungsplan nach Inkrafttreten zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten ist. Darüber hinaus liegt der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aus.
Die Planauflage ist außerdem Auskunfts- und Bescheinigungsstelle für Gutachterbüros, städtische und andere Ämter bezüglich des gültigen Planungsrechts.
Auskunftsterminal
Unabhängig von den telefonischen Beratungszeiten der planungsrechtlichen Beratung besteht die Möglichkeit, rechtsverbindliche Bebauungspläne über das Auskunftsterminal im Stadtplanungsamt in Zimmer 105 im 1. OG einzusehen.
Bebauungspläne Online
Mit der Veröffentlichung im GeoPortal Nürnberg können Sie die Nürnberger Bebauungspläne im Internet einsehen und ausdrucken. Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über Änderungen und Ergänzungen sowie Bebauungspläne im Verfahren, Abrundungs-, Einbeziehungs- und Außenbereichssatzungen.
Planungsrechtliche Beratung
Sollten Sie Fragen zum Planungsrecht oder zu den aufgeführten Dienstleistungen haben, gibt Ihnen die planungsrechtliche Beratung telefonisch oder über das untenstehende Kontaktformular Auskunft.
Bestellung Planungsrecht
Über das Kontaktformular können Sie Kopien der entsprechenden Planausschnitte und Texte gegen eine Gebühr anfordern. Bitte teilen Sie uns zusätzlich Ihre Postadresse mit, damit die Rechnungsstellung und die Übermittlung der Unterlagen erfolgen können.
Planauflage
Lorenzer Straße 30
1. OG, Zi. 105
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 30 04
Telefax 0911 / 231 - 84 80
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 - 12.30 Uhr
Telefonische Auskünfte:
Montag von 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 - 12.30 Uhr