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Planauflage im Stadtplanungsamt

In der Öffentlichen Planauflage können alle rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Nürnberg samt Satzungstext und Begründung eingesehen werden. Grundlage hierfür bildet § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), aufgrund dessen der Bebauungsplan nach Inkrafttreten zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten ist. Darüberhinaus liegt der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aus. Für Gespräche in der Bauberatung werden die entsprechenden Pläne zur Verfügung gestellt.

Gegen Gebühr erhält man auf Nachfrage Kopien der entsprechenden Planausschnitte und Texte. Bei Mitteilung einer Rechnungsadresse können die entsprechenden Unterlagen auch zugesandt werden.

Die Öffentliche Planauflage ist außerdem Auskunfts- und Bescheinigungsstelle für Gutachterbüros, städtische und andere Ämter bezüglich des gültigen Planungsrechts.

Die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet nach der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt ebenfalls in der Planauflage statt. In diesem Fall kann nach telefonischer Vereinbarung eine Einsichtnahme auch von 7:00 Uhr und bis 18:00 Uhr ermöglicht werden.

Die Öffentliche Planauflage befindet sich in Raum 106 im 1. Obergeschoß des Stadtplanungsamts in der Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Lorenzer Straße 30

1. OG, Zugang Zi. 105

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 30 04

Telefax 0911 / 231 - 84 80

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Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Schließung der Städtebaulichen Beratung im DLZ Bau für den Besucherverkehr

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Corona-Virus bleibt die Städtebauliche Beratung bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Dienststellen ist weiterhin am Montag von 08:30 bis 15:30 Uhr sowie am Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr unter folgender Telefonnummer möglich:
0911 / 231 - 3004


Nutzen Sie bitte an erster Stelle das Kontaktformular der Bauordnungsbehörde.

Unabhängig von Öffnungs-/Beratungszeiten besteht die Möglichkeit, rechtsverbindliche Bebauungspläne im Internet einzusehen und auszudrucken.

Bei ausliegenden Öffentlichkeitsbeteiligungen finden Sie hier den Ansprechpartner:

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