Service - Beratung

Das Stadtplanungsamt ist zusammen mit der Bauordnungsbehörde zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Bauen.

Die Kerngebiete des öffentlichen Baurechts sind zum einen das Bauplanungsrecht und zum anderen das Bauordnungsrecht. Vereinfacht gesagt regelt das Bauplanungsrecht wo und was gebaut werden darf, das Bauordnungsrecht regelt wie gebaut werden darf.

Das Stadtplanungsamt ist für das Bauplanungsrecht zuständig. Dieses Bundesrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Demgegenüber wird das Bauordnungsrecht durch die Bauordnungsbehörde wahrgenommen (Bayerische Bauordnung).

Das Stadtplanungsamt berät telefonisch und per E-Mail (Kontaktformular) über das Planungsrecht.

Die Bauordnungsbehörde gibt telefonisch und per Mail Auskunft über das Bauordnungsrecht (z.B. Abstandsflächen, Stellplätze).


Digitale Angebote und Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungspläne können online oder in der Lorenzer Straße 30 (Zimmer 105) eingesehen werden. Die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet ebenfalls in der Lorenzer Straße 30 (Zimmer 105) statt.

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg steht online zur Verfügung.


Kosten & Gebühren

Für Kopien von Planausschnitten oder Texten fallen Gebühren an. Bei Mitteilung einer Rechnungsadresse können die entsprechenden Unterlagen auch zugesandt werden.


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