Service - Beratung

Zusammen mit der Bauordnungsbehörde ist das Stadtplanungsamt zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Bauen. Gemeinsam sind beide Dienststellen für die bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Beratung zuständig.

Die Kerngebiete des öffentlichen Baurechts sind zum einen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Vereinfacht gesagt regelt das Bauplanungsrecht wo und was gebaut werden darf, das Bauordnungsrecht regelt wie gebaut werden darf.

Das Stadtplanungsamt ist für das Bauplanungsrecht zuständig. Dieses Bundesrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Demgegenüber wird das Bauordnungsrecht durch die Bauordnungsbehörde wahrgenommen.

Das Stadtplanungsamt berät telefonisch und per Mail über das Planungsrecht. Bauleitpläne können online und in der Lorenzer Straße 30 (Zimmer 106) über das Auskunftsterminal eingesehen werden.

Online-Angebote für Bauherren und Architekten

Für Bauherren und Architekten steht der Flächennutzungsplan online zur Verfügung.

Kosten & Gebühren

Für Kopien von Planausschnitten oder Texten fallen Gebühren an. Bei Mitteilung einer Rechnungsadresse können die entsprechenden Unterlagen auch zugesandt werden.

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