In Nürnberg findet die Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2026/2027 am Mittwoch, 18. März 2026, von 14 bis 18 Uhr in den zuständigen Grundschulen statt. Die Stadt lädt zu diesem Termin alle Eltern schulpflichtiger Kinder schriftlich ein. Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und -klässler sollten die aktuellen Rahmenbedingungen zur Schulpflicht im Blick haben.
Grundsätzlich schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Möchten Eltern ihr schulpflichtiges Kind später einschulen lassen, müssen sie dies bei der Schulanmeldung am Mittwoch, 18. März, beantragen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die zuständige Schulleitung. Kinder, die bereits im Schuljahr 2025/2026 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden ebenfalls schulpflichtig.
Termine zur Schulanmeldung
Für Kinder, die vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre werden, gilt der eingeführte Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen Kinder können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Die Termine zur Schulanmeldung und zur Schuleingangsuntersuchung sind unabhängig von dieser Entscheidung verpflichtend.
Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätestens Freitag, 10. April, mitteilen. Geht bis zu diesem Termin keine Erklärung ein, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.
Vorzeitige Einschulung
Möchten Eltern ihr noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig einschulen lassen, ist dies in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Für Kinder, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember sechs Jahre alt werden, genügen ein Antrag und eine reguläre Anmeldung bei der zuständigen Schule, damit diese die Schulfähigkeit überprüft.
Für Kinder, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Antragstellung auf ein solches schulpsychologisches Gutachten ist bei der Schulanmeldung möglich.
Schuleingangsuntersuchung
Wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit ihres Kindes erhalten Eltern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamts. Die Untersuchungen finden bereits seit Oktober 2025 statt und werden noch bis September durchgeführt.
Schulsprengel
Neben dem Einschulungszeitpunkt stellt sich oftmals die Frage nach dem Beschulungsort. Grundsätzlich gilt: Alle Kinder müssen die staatliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht sind nur bei zwingenden persönlichen Gründen möglich.
Voraussetzung hierfür ist immer, dass die beantragte Schule auch aufnahmefähig ist. Antragsformulare für die Aufnahme in eine Grundschule mit gebundenen Ganztagsklassen sind am Tag der Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule erhältlich und sollen der Schule bis Montag, 23. März, vorliegen. Formulare für das Gastschulantragswesen sollen bis Dienstag, 31. März, eingereicht werden.
Auskünfte zur zuständigen Sprengelschule erteilen das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter den Telefonnummern 09 11 / 2 31-7 75 37 beziehungsweise 09 11 / 2 31-1 41 73, die Sekretariate und Schulleitungen der Grundschulen oder der Gebietefinder des Amts für Stadtforschung und Statistik.
Fragen zur Schulpflicht und dem Einschulungskorridor können ebenfalls an das Amt für Allgemeinbildende Schulen oder die Grundschulen gerichtet werden.