Eine Kooperation der Stadt Nürnberg mit der Familienkasse Bayern Nord
Melden Sie die Geburt Ihres Kindes an und beantragen Sie das Kindergeld
Den Kombiantrag können Sie hier herunterladen. Am Klinikum Nürnberg Süd und am Theresienkrankenhaus wird Ihnen der Kombiantrag auch seitens der Klinik zur Verfügung gestellt.
Bereits vor der Entbindung können Sie den Antrag ausdrucken und eine Vielzahl der Angaben vorab eintragen.
Was muss ich nach der Geburt tun?
Nach der Entbindung füllen Sie den Antrag vollständig aus und ergänzen die erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Seiten 2 und 4.
Sie entbinden im Klinikum Nürnberg Süd oder im Theresienkrankenhaus? Bringen Sie Ihren vorbereiteten Kombiantrag mir zur Entbindung. Die Hebamme ergänzt die Angaben zur Geburt und bestätigt diese. Anschließend leitet die Klinik den Antrag für Sie an die Stadt Nürnberg weiter.
Sie entbinden nicht im Klinikum Nürnberg Süd oder im Theresienkrankenhaus oder möchten weitere Unterlagen vorlegen? Sie können den Kombiantrag auch ohne die Unterschrift der Hebamme/den Stempel der Geburtsklinik an uns übermitteln. Ihre Geburtsklinik zeigt uns die Geburt in diesem Fall gesondert an. Den Antrag / die Unterlagen können Sie ■ per Post übermitteln (Bürgeramt Mitte, Abteilung Standesamt Äußere Laufer Gasse 25, 90403 Nürnberg) oder ■ persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen beim Bürgeramt Mitte nur mit Termin erfolgen.
Wenn Sie den Kombiantrag an die Stadt Nürnberg übermittelt haben, wird die Geburt beurkundet und Sie erhalten neben den gebührenfreien Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe eine Geburtsurkunde in DIN A4 gebührenfrei für soziale Zwecke zugesandt.
Parallel wird Ihr Antrag an die Familienkasse Bayern Nord weitergeleitet. Dort wird der Kindergeldantrag bearbeitet. Auch hierüber werden Sie im Anschluss schriftlich informiert.
Wie erhalte ich die Geburtsurkunden?
Die gebührenfreien Geburtsurkunden werden Ihnen automatisch kostenfrei nach Übermittlung des Kombiantrags zugesandt, sofern alle nötigen Unterlagen zur Beurkundung vorliegen. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachträglich an oben genannte Anschrift übermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 4 des Informationsblatts zum Kombiantrag. Sollten Sie zusätzlich weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese bequem online bestellen sobald die Geburt Ihres Kindes beurkundet ist. Informationen hierzu senden wir Ihnen gemeinsam mit den gebührenfreien Geburtsurkunden zu.
Wie erhalte ich das Kindergeld?
Das Kindergeld wird von der Familienkasse festgesetzt und Sie erhalten hierüber schriftlich Bescheid. Weitere Hinweise zum Kindergeld finden Sie auf Seite 2 des Informationsblatts zum Kombiantrag. Sollten Sie zum Kindergeld Fragen haben, erreichen Sie die Familienkasse Bayern Nord unter 0911 529 2002.
Ergänzende Hinweise für den Bezug von Kindergeld
Welche Informationen muss ich für den Kindergeldantrag bereit halten?
Bitte legen Sie im Vorfeld fest, ob die Mutter oder der Vater das Kindergeld beantragt. Zudem ist die Angabe Ihrer Bankverbindung erforderlich, um die Auszahlung des Kindergelds vorzunehmen.
Sie sind nicht im öffentlichen Dienst tätig?
Wenn Sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Ihren Ansprechpartnerin. Sie finden alle Informationen zum Kindergeld und das Merkblatt zum Kindergeld auf der Webseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hier sind auch die Vordrucke für weitere Anträge (z.B. Kinderzuschlag) verfügbar. Wenn Sie außerhalb Deutschlands als Arbeitnehmer(in), Selbständige(r), Entwicklungshelfer(in) tätig sind oder in Deutschland bei einer Dienstelle oder Einrichtung eines anderen Staates als Angehörige(r) der NATO-Streitkräfte tätig sind oder in Deutschland auf Veranlassung eines Arbeitgebers mit Sitz außerhalb Deutschland tätig sind, teilen Sie dies bitte der Familienkasse mit.
Sie sind im öffentlichen Dienst tätig?
Ihr Dienstherr / öffentlicher Arbeitgeber ist für Sie zuständig, wenn Sie Beamtin oder Beamter, Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter oder Beamtenversorgungsempfängerin oder Beamtenversorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes sind und sofern Ihr Dienstherr / öffentlicher Arbeitgeber die Bearbeitung der Kindergeldfälle nicht an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abgegeben hat. Sofern die Familienkasse Ihres Dienstherrn/öffentlichen Arbeitgeber zuständig ist, leitet die Familienkasse den Antrag an diesen weiter. In diesem Fall übermitteln Sie bitte Ihrer Familienkasse des öffentlichen Dienstes die vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilte Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes und Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer.
Richtigkeit der Angaben und Anzeige bei Veränderungen
Sie versichern, dass alle Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ihnen ist bekannt, dass Sie alle Änderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung sind, unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen haben. Den Inhalt des Merkblattes Kindergeld (zu finden auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern oder der Familienkasse de) haben Sie zur Kenntnis genommen.
Die Daten werden aufgrund und zum Zweck der §§ 31, 62 bis 78 Einkommensteuergesetz und der Regelungen der Abgabenordnung bzw. aufgrund des Bundeskindergeldgesetzes und des Sozialgesetzbuches verarbeitet. Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie im Internet auf der Seite Ihrer Familienkasse, auf der auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt sind.
Unterlagen die bei der Anmeldung der Geburt immer benötigt werden
Ausweisdokumente
■ Mutter und Vater beide deutsche Staatsangehörige: Personalausweis oder Reisepass ■ Mutter oder Vater kein(e) deutsche(r) Staatsangehörige(r): Aufenthaltstitel, Reiseausweis (einschließlich Seite 3), Duldung, Aufenthaltsgestattung
Hinweis: Sofern Sie den Antrag per Post übermitteln, übersenden Sie bitte Kopien der erforderlichen Ausweisdokumente.
Unterlagen, die zur Beurkundung der Geburt erforderlich sein können
Eheschließung der Eltern in einem deutschen Standesamt / Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland
■ Bei Eheschließung / Nachbeurkundung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine Urkunden erforderlich. ■ Bei Eheschließung / Nachbeurkundung vor dem 01.01.2009 oder außerhalb Bayerns sind die Eheurkunde (alternativ das Eheregister) und beide Geburtsurkunden der Eltern erforderlich.
Heirat der Eltern im Ausland oder vor einer Auslandsvertretung in Deutschland
■ Bei Heirat der Eltern im Ausland oder vor einer Auslandsvertretung in Deutschland ist die Heiratsurkunde erforderlich. Bei Geburt der Eltern / eines Elternteils des Kindes in Deutschland ist / sind zusätzlich die Geburtsurkunde/n der Eltern /des Elternteils erforderlich. ■ Bei Vorehen der Eltern in Deutschland ist zusätzlich die Eheurkunde mit Hinweis auf die Namensführung nach Auflösung der Ehe oder das Eheregister erforderlich.
Noch nie verheiratete Mutter
Wir benötigen Ihre Geburtsurkunde.
Geschiedene Mutter
Bei geschiedener Mutter sind erforderlich ■ das Eheregister mit Scheidungsvermerk; alternativ die Eheurkunde, die Geburtsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk; ■ ggf. ein Nachweis über die Wiederannahme des vorher geführten Namens; ■ bei Heirat im Ausland: die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geburt der Mutter in Deutschland zusätzlich die Geburtsurkunde); ■ bei Scheidung im Ausland wenden Sie sich bitte direkt an uns unter folgenden Telefonnummern: 0911 / 231 -2423, -10186, -31193, -6290, -5379, -28651, -3146 Sie erreichen uns am besten Mo, Mi und Do ab 13 Uhr (außerhalb des Zeitfensters für persönliche Beratungen).
Verwitwete Mütter
Bitte wenden Sie sich direkt an uns unter folgenden Telefonnummern: 0911 / 231 -2423, -10186, -31193, -6290, -5379, -28651, -3146 Sie erreichen uns am besten Mo, Mi und Do ab 13 Uhr (außerhalb des Zeitfensters für persönliche Beratungen).
Eintragung des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheirateter Mutter
Bei Eintragung des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheirateter Mutter sind erforderlich: ■ Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter des Kindes und - soweit vorhanden - Sorgeerklärung; ■ Vater war noch nie verheiratet: Geburtsurkunde; ■ Vater war / ist verheiratet: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister;
Spätaussiedler / nach Einbürgerung
■ Erklärung zur Namensführung nach § 94 BVFG, Registrierschein, Bescheinigung nach § 15 BVFG ■ Einbürgerungsurkunde, ggf. Erklärung zur Namensführung nach Einbürgerung (Art. 47 EGBGB)
Hinweis: Legen Sie die erforderlichen Dokumente immer im Original vor (Ausnahme: Ausweisdokumente bei Postversand bitte in Kopie übermitteln). Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.
Wenn Sie sich für den Postweg entscheiden, übermitteln Sie uns die erforderlichen Dokumente im Original per Post oder Sie werfen diese in den Hausbriefkasten ein. Uns überlassene Originale erhalten Sie zusammen mit den gebührenfreien Geburtsurkunden per Post zurück.