Geburt in Nürnberg

Familie mit Neugeborenem

Eine Geburtsurkunde weist die Geburt einer Person nach. Sie enthält den vollständigen Namen, die rechtlich geltenden Eltern sowie Ort und Datum der Geburt. Außerdem kann auch das Geschlecht vermerkt sein. Kommt Ihr Kind in Deutschland zur Welt, müssen Sie die Geburt dem Standesamt des Geburtsortes mitteilen. Je nach Geburtskrankenhaus kann sich das Vorgehen dafür unterscheiden. Der Geburtsort des Kindes kann auch Einfluss auf dessen Staatsbürgerschaft haben.

Zu den Themen:



Persönliche Anzeige einer Geburt in Nürnberg



Der Kombiantrag - Geburt und Kindergeld

Mit dem neuen Kombiantrag Geburt und Kindergeld, der in Zusammenarbeit der Stadt Nürnberg und der Familienkasse Bayern Nord angeboten wird, melden Sie die Geburt Ihres Kindes an und beantragen gleichzeitig das Kindergeld. Bitte informieren Sie sich auf unserer Themenseite.



Geburtsurkunde: Geburt in Nürnberger Kliniken

Wenn Ihr Kind in einer Nürnberger Klinik zur Welt kommt, wird uns die Geburt von der Klinik mitgeteilt.

Das gilt für folgende Kliniken:

  • Klinikum Nürnberg Süd
  • Klinik Hallerwiese/ Cnopfsche Kinderklinik
  • St. Theresien-Krankenhaus

In der Regel können Sie drei Werktage später schon die Dokumente einreichen, die Sie brauchen, um die Geburtsurkunde Ihres Kindes zu bekommen.
Kommt Ihr Kind im Klinikum Süd zur Welt, können Sie diese Unterlagen direkt dort einreichen. Das Klinikum Süd übermittelt sie dann gemeinsam mit der Geburtsanzeige an uns.
In allen anderen Kliniken wird Ihnen die Geburtsanzeige gegeben. Sie füllen diese aus und reichen sie mit allen weiteren Unterlagen bei uns ein.

Im Merkblatt "Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt" erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret brauchen.



Geburtsurkunde: Hausgeburt oder Geburt in einer Hebammenpraxis

Wenn Ihr Kind in einer Hebammenpraxis oder bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen Sie uns die Geburt innerhalb einer Woche melden.
Legen Sie uns dazu die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige im Original vor. Sie bekommen das Dokument von der Hebamme. Außerdem brauchen wir je nach individuellem Fall weitere Unterlagen.

Welche das sind, erfahren Sie im Merkblatt "Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt".



Geburtsurkunde: Wenn ihr Kind tot geboren wurde

Wenn Ihr Kind nicht lebend zur Welt kam, muss dies von uns erfasst werden. Das gilt ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm oder wenn Sie die 24. Schwangerschaftswoche bereits erreicht hatten.

Zur Beurkundung benötigen wie die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige.

Darüber hinaus brauchen wir weitere Dokumente – welche das sind erfahren Sie im Merkblatt "Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt".

Wenn das Kind in einer Nürnberger Klinik geboren wurde, wird von dort eine Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil) erstellt. Wenn diese an Sie ausgehändigt wird, übermitteln Sie diese bitte an uns.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Kind einen Namen zu geben.

Sie können auch ein Bestattungsinstitut beauftragen uns die Totgeburt zu melden.



Freiwillige Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)

Als Fehlgeburt oder Sternenkind gilt ihr Kind, wenn sein Geburtsgewicht unter 500 Gramm lag oder Sie die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht hatten.
In so einem Fall können Sie die Geburt Ihres Kindes bei uns anzeigen – müssen dies aber nicht. Manchen Eltern ist dieser Schritt wichtig, um Ihrem verstorbenen Kind auch offiziell eine Existenz zu geben. Diese Meldung ist frist- und formfrei.

Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.



Diese Dokumente brauchen Sie

Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden oder die Geburtsurkunde abholen möchten, müssen Sie sich immer mit einem der folgenden Dokumente ausweisen:
• gültiger Personalausweis
oder
• Reisepass
• falls vorhanden: zusätzlich Reiseausweis und Aufenthaltstitel

Wenn eine andere Person die Geburtsurkunde für Sie abholt, braucht diese eine Vollmacht.

Wichtig!

Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Important!

Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization).

We have summarized further information for you here.

In jedem Fall benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • falls vorhanden: zusätzlich Reiseausweis und Aufenthaltstitel

Bei verheirateten Eltern zusätzlich

• Eheurkunde

bei Geburt der Eltern in Deutschland
• Geburtsurkunden der Eltern

Alternativ:
• beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
oder (falls vorhanden) Abschrift aus dem Familienbuch
oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe

Bei Heirat im Ausland zusätzlich

• Heiratsurkunde mit Überbeglaubigung und Übersetzung oder mehrsprachige Heiratsurkunde

• Bescheinigungen über Namenserklärungen

bei Geburt der Eltern des Kindes in Deutschland zusätzlich:
• Geburtsurkunden der Eltern

bei Vorehen der Eltern in Deutschland zusätzlich:
• rechtskräftiges Scheidungsurteil und Eheurkunde mit Hinweis auf die Namensführung nach Auflösung der Ehe oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister

Wurde Ihre Ehe im Ausland geschlossen und in einem deutschen Eheregister eingetragen, brauchen Sie dieselben Unterlagen, wie im Punkt "Bei verheirateten Eltern zusätzlich" aufgelistet.

Bei nichtverheirateten Müttern, die den Vater eintragen lassen wollen

• Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter des Kindes

• Geburtsurkunde der Mutter

soweit vorhanden:
• Sorgeerklärung

wenn der Vater noch nie verheiratet war zusätzlich:
• Geburtsurkunde des Vaters

wenn der Vater verheiratet ist oder war zusätzlich:
• Eheurkunde mit Hinweis auf die Namensführung in der Ehe oder nach Auflösung der Ehe oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister

bei Geburt des Vaters in Deutschland zusätzlich:
• Geburtsurkunde
oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
oder Abschrift aus dem Familienbuch

ggf. Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung

bei Eheschließung im Ausland zusätzlich:
• Heiratsurkunde mit Übersetzung
• ggf. Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung mit Übersetzung

Bei geschiedenen Müttern zusätzlich

• Eheurkunde

• Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und ggf. Nachweis über eine Namensänderung
oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

bei Geburt in Deutschland zusätzlich:
• Geburtsurkunde
oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
oder (falls vorhanden) Abschrift aus dem Familienbuch
oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe

bei Heirat im Ausland zusätzlich:
• Heiratsurkunde mit Überbeglaubigung und Übersetzung eines vereidigten Übersetzers (bei Geburt der Mutter in Deutschland zusätzlich Geburtsurkunde der Mutter)

bei Scheidung im Ausland:
• Erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt über die erforderlichen Dokumente

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften zusätzlich

• Lebenspartnerschaftsurkunde

• Geburtsurkunde der Mutter

Bei Witwen zusätzlich

• Eheurkunde

bei Geburt der Mutter in Deutschland zusätzlich:
• Geburtsurkunde
oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister

• Sterbeurkunde
oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

Bei Spätaussiedlern zusätzlich

• Vertriebenenausweis oder Bescheinigung nach §15 BVFG

• Registrierschein

• Bescheinigung über alle Namenserklärungen
oder (falls vorhanden) Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern

Nach Einbürgerung zusätzlich

• Einbürgerungsurkunde

• ggf. Erklärung zur Namensführung nach § 47 EGBGB



Staatsangehörigkeit des Kindes

Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wurde, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil:

  • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

und

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (für Staatsangehörige der Schweiz oder deren Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis-CH) besitzt.

Wir bitten in solchen Fällen die Ausländerbehörde darum zu bestätigen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes ist in Nürnberg die Ausländerbehörde.



Sachgebiet Geburten

Hirschelgasse 32

Ebene 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-5711

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