Geburt in Nürnberg

Familie mit Neugeborenem

Ist ihr Kind vor kurzem in Nürnberg geboren worden, müssen Sie die Geburt beim Standesamt melden. Alle wichtigen Informationen rund um die Meldung zur Geburt des Kindes finden sie hier.

Zu den Themen:


Anmeldung einer Geburt mit Kombiantrag

Der Kombiantrag Geburt und Kindergeld ist eine Zusammenarbeit der Stadt Nürnberg und der Familienkasse Bayern Nord.

Mit dem Kombiantrag Geburt und Kindergeld können Sie uns die erforderlichen Angaben zur Geburt Ihres Kindes melden und gleichzeitig Kindergeld beantragen. Hier können sie den Antrag herunterladen.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Themenseite.


Anmeldung einer Hausgeburt

Wenn Ihr Kind bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen Sie uns die Geburt innerhalb einer Woche melden.
Benutzen Sie bitte dafür den Kombiantrag. Füllen Sie den Kombiantrag aus und senden ihn unterschieben per Post an das Standesamt. Je nach Einzelfall benötigen wir weitere Dokumente. Diese finden Sie im Informationsblatt.


Anzeige einer Totgeburt

Wenn Ihr Kind nicht lebend zur Welt kam, muss dies von uns erfasst werden. Das gilt ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm oder wenn Sie die 24. Schwangerschaftswoche bereits erreicht hatten. In diesen Fällen übermittelt uns die Klinik die erforderlichen Daten. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Kind einen Namen zu geben.
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Standesamt Nürnberg

Sachgebiet Geburten

Telefon 09 11 / 2 31-1 57 57

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Freiwillige Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)

Als Fehlgeburt oder Sternenkind gilt ihr Kind, wenn sein Geburtsgewicht unter 500 Gramm lag oder Sie die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht hatten.
In so einem Fall können Sie die Geburt Ihres Kindes bei uns anzeigen – müssen dies aber nicht. Manchen Eltern ist dieser Schritt wichtig, um Ihrem verstorbenen Kind auch offiziell eine Existenz zu geben.

Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.

Standesamt Nürnberg

Sachgebiet Geburten

Telefon 09 11 / 2 31-1 57 57

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Staatsangehörigkeit des Kindes

Ein Kind nicht deutscher Eltern, das in Deutschland geboren wurde, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil:

  • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Wir verständigen für Sie das Amt für Migration und Integration, die Voraussetzungen zu prüfen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, informieren wir Sie.

Ansprechpartner bei Fragen rund um die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes ist in Nürnberg das Amt für Migration und Integration.


Standesamt Nürnberg

Sachgebiet Geburten

Hirschelgasse 32

Ebene 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-1 57 57

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.



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