Geburt in Nürnberg

Eine Geburtsurkunde weist die Geburt einer Person nach. Sie enthält den vollständigen Namen, die rechtlich geltenden Eltern sowie Ort und Datum der Geburt. Außerdem kann auch das Geschlecht vermerkt sein. Kommt Ihr Kind in Deutschland zur Welt, müssen Sie die Geburt dem Standesamt des Geburtsortes mitteilen. Je nach Geburtskrankenhaus kann sich das Vorgehen dafür unterscheiden. Der Geburtsort des Kindes kann auch Einfluss auf dessen Staatsbürgerschaft haben.
Zu den Themen:
Persönliche Anzeige einer Geburt in Nürnberg
Der Kombiantrag - Geburt und Kindergeld
Mit dem neuen Kombiantrag Geburt und Kindergeld, der in Zusammenarbeit der Stadt Nürnberg und der Familienkasse Bayern Nord angeboten wird, melden Sie die Geburt Ihres Kindes an und beantragen gleichzeitig das Kindergeld. Bitte informieren Sie sich auf unserer Themenseite.
Geburtsurkunde: Geburt in Nürnberger Kliniken
Wenn Ihr Kind in einer Nürnberger Klinik zur Welt kommt, wird uns die Geburt von der Klinik mitgeteilt.
Das gilt für folgende Kliniken:
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Klinikum Nürnberg Süd
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Klinik Hallerwiese/ Cnopfsche Kinderklinik
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St. Theresien-Krankenhaus
In der Regel können Sie drei Werktage später schon die Dokumente einreichen, die Sie brauchen, um die Geburtsurkunde Ihres Kindes zu bekommen.
Kommt Ihr Kind im Klinikum Süd zur Welt, können Sie diese Unterlagen direkt dort einreichen. Das Klinikum Süd übermittelt sie dann gemeinsam mit der Geburtsanzeige an uns.
In allen anderen Kliniken wird Ihnen die Geburtsanzeige gegeben. Sie füllen diese aus und reichen sie mit allen weiteren Unterlagen bei uns ein.
Im Merkblatt "Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt" erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret brauchen.
Geburtsurkunde: Hausgeburt oder Geburt in einer Hebammenpraxis
Wenn Ihr Kind in einer Hebammenpraxis oder bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen Sie uns die Geburt innerhalb einer Woche melden.
Legen Sie uns dazu die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige im Original vor. Sie bekommen das Dokument von der Hebamme. Außerdem brauchen wir je nach individuellem Fall weitere Unterlagen.
Welche das sind, erfahren Sie im Merkblatt "Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt".
Geburtsurkunde: Wenn ihr Kind tot geboren wurde
Wenn Ihr Kind nicht lebend zur Welt kam, muss dies von uns erfasst werden. Das gilt ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm oder wenn Sie die 24. Schwangerschaftswoche bereits erreicht hatten.
Zur Beurkundung benötigen wie die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige.
Darüber hinaus brauchen wir weitere Dokumente – welche das sind erfahren Sie im Merkblatt "Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt".
Wenn das Kind in einer Nürnberger Klinik geboren wurde, wird von dort eine Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil) erstellt. Wenn diese an Sie ausgehändigt wird, übermitteln Sie diese bitte an uns.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Kind einen Namen zu geben.
Sie können auch ein Bestattungsinstitut beauftragen uns die Totgeburt zu melden.
Freiwillige Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)
Als Fehlgeburt oder Sternenkind gilt ihr Kind, wenn sein Geburtsgewicht unter 500 Gramm lag oder Sie die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht hatten.
In so einem Fall können Sie die Geburt Ihres Kindes bei uns anzeigen – müssen dies aber nicht. Manchen Eltern ist dieser Schritt wichtig, um Ihrem verstorbenen Kind auch offiziell eine Existenz zu geben. Diese Meldung ist frist- und formfrei.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.
Diese Dokumente brauchen Sie
Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden oder die Geburtsurkunde abholen möchten, müssen Sie sich immer mit einem der folgenden Dokumente ausweisen:
• gültiger Personalausweis
oder
• Reisepass
• falls vorhanden: zusätzlich Reiseausweis und Aufenthaltstitel
Wenn eine andere Person die Geburtsurkunde für Sie abholt, braucht diese eine Vollmacht.
Wichtig!
Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).
Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Important!
Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization).
We have summarized further information for you here.
In jedem Fall benötigen Sie:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern
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falls vorhanden: zusätzlich Reiseausweis und Aufenthaltstitel
Staatsangehörigkeit des Kindes
Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wurde, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil:
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seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
und
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ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (für Staatsangehörige der Schweiz oder deren Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis-CH) besitzt.
Wir bitten in solchen Fällen die Ausländerbehörde darum zu bestätigen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes ist in Nürnberg die Ausländerbehörde.
Sachgebiet Geburten
Hirschelgasse 32
Ebene 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-5711
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