Geburt im Ausland

Wenn Sie im Ausland geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann Ihre Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden. Gleiches gilt für Ihr im Ausland geborenes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wohnen Sie in Nürnberg oder war Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland hier, ist dafür das Standesamt Nürnberg zuständig.
Zu den Themen:
Ausländische Geburt im deutschen Geburtenregister eintragen lassen
Sie sind nicht dazu verpflichtet eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Auch ausländische Geburtsurkunden gelten als Nachweis für die Geburt. Sie müssen jedoch immer mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Hinsichtlich des Namens gelten Sie jedoch nicht als Beweis. Deshalb kann ein Eintrag im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.
Der Antrag dafür kann von den Eltern, dem Kind selbst, dem Ehegatten oder Lebenspartner gestellt werden.
Diese Dokumente brauchen Sie
Wird eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkundet, müssen alle Änderungen von Personenstandsdaten, die sich seit der Geburt ergeben haben, belegt werden. Deswegen brauchen Sie in manchen Fällen umfangreiche Unterlagen.
Wichtig!
Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).
Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Important!
Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization).
We have summarized further information for you here.
In jedem Fall benötigen Sie:
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die original Geburtsurkunde des Kindes
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Personalausweis/Reisepass beider Eltern
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Falls vorhanden: Personalausweis/Reisepass des Kindes
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Falls vorhanden: Meldebescheinigung mit aktueller Adresse
oder Abmeldebescheinigung der Stadt Nürnberg.
Andernfalls kann diese auch vor Ort kostenpflichtig für den Vorgang erstellt werden
Gebühren
Für die nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie Dokumente, wie zum Beispiel eine Namenserklärung brauchen.
Stadt Nürnberg
Standesamt Sachgebiet Nachbeurkundungen und Namensrecht
Hirschelgasse 32
Ebene 5
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-5711
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Öffnungszeiten:
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