Kontrast Hilfe zur Nutzung dieser Seite

Verkehrsberuhigung Bauvereinstraße / Bartholomäusstraße

Tempo-30-Zone

Bild vergrößern

Tempo-30-Zone

In der Bartholomäusstraße und Bauvereinstraße werden ab Februar 2021 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt. Die einzelnen Bestandteile des Konzeptes wurden mit dem Vorstadtverein Nürnberg Wöhrd e.V. abgestimmt, den Bürgerinnen und Bürgern in zwei öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt, mit den Teilnehmenden diskutiert und weiterentwickelt. Nun können die vom Verkehrsausschuss des Nürnberger Stadtrates beschlossenen Maßnahmen nach der Beendigung der Bauarbeiten am Wöhrder Talübergang realisiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

Kern der Planung ist die Einführung der Zweibahnregelung sowohl in der Bartholomäusstraße als auch in der Bauvereinstraße sowie die Einbeziehung der beiden Straßen in die bestehenden Tempo 30-Zonen der angrenzenden Stadtteile Wöhrd und Gärten b. Wöhrd. Um Durchgangsverkehr in der jeweiligen Gegenrichtung zu unterbinden, bleibt in der Bauvereinstraße der nördliche Abschnitt weiterhin Einbahnstraße und auch in der Bartholomäusstraße kann der nördliche Abschnitt nur in Richtung Sulzbacher Straße befahren werden. Darüber hinaus soll die heutige Verkehrsregelung an der Kreuzung Bartholomäusstraße / Bauvereinstraße / Wöhrder Hauptstraße erhalten bleiben.

Unsere Ziele: Verkehrssicherheit – Lebensqualität – Erreichbarkeit

Ein wichtiges Ziel der Maßnahmen ist es, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Eine geringere Höchstgeschwindigkeit erleichtert es, sicher und konfliktfrei am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Davon profitieren besonders Kinder und ältere Menschen. Die Zweibahnregelung unterstützt dabei die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit, da auf die entgegenkommenden Fahrzeuge Rücksicht genommen werden muss. Insgesamt werden sich Lebensqualität und Wohnwert steigern – schließlich gibt es in Tempo 30-Zonen weniger Lärm und Abgase als in Straßen, in denen schneller gefahren wird. Durch die Möglichkeit für Radfahrende, sowohl die Bauvereinstraße als auch die Bartholomäusstraße jeweils in beiden Richtungen zu befahren, werden zudem Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden auf dem Gehweg vermieden. Eine Sonderregelung für Radfahrende ist auf diese Weise nicht notwendig. Auch der Ziel- und Quellverkehr des Gebietes wird es in Zukunft leichter haben, da durch die Zweibahnregelung die Erreichbarkeit der Wohngebiete erhöht wird. Die Ampel an der Kreuzung Georg-Strobel-Straße / Bauvereinstraße muss entfallen, da signalgeregelte Kreuzungen in Tempo 30-Zonen rechtlich nicht zulässig sind. Um weiterhin ein hohes Maß an Verkehrssicherheit beim Überqueren zu gewährleisten, wird der Kreuzungsbereich umgestaltet.

Verkehrsplanungsamt Stadt Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31 - 4919

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kontaktformular

Verkehrsberuhigung Bartholomäusstraße / Bauvereinstraße

Flyer Parkraumbewirtschaftung Titelblatt
Zurück zum Seitenanfang URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/verkehrsberuhigung_bau_bar_strassen.html>