Die städtischen Abfallgebühren werden nach der Anzahl und Größe der Restabfallbehälter festgesetzt. Bei der Berechnung ist auch die Anzahl der Leerungen pro Jahr wichtig. Da Leerungen wöchentlich erfolgen, entspricht dies der jährlichen Wochenzahl von 52.
Die Höhe der Abfallgebühren wird über die Abfallgebührensatzung geregelt, die vom Stadtrat beschlossen wird. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) darf mit den Gebühren keinen Gewinn erwirtschaften und diese dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden (zum Beispiel für die U-Bahn oder für das Opernhaus).
Abfallgebühren zahlen Sie nur für die grauen Restabfallbehälter, die anderen Leistungen sind in dieser Gebühr bereits enthalten. Für Altpapier- und Bioabfallbehälter und alle sonstigen abfallwirtschaftlichen Angebote (zum Beispiel Wertstoffhöfe, Gartenabfallsammelstellen, Sperrmüllabfuhr, Schadstoffmobil) werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
Die Gebühren berechnen sich nach der Zahl und Größe der aufgestellten Restabfallbehälter. Pro Liter Rauminhalt und Leerung wird seit 01.Januar 2005 eine Gebühr von 0,059 Euro erhoben.
240 Liter x 0,059 Euro x 52 = 736,32 Euro Abfallgebühr im Jahr.
60 Liter-Behälter: 184,08 Euro
120 Liter-Behälter: 368,16 Euro
240 Liter-Behälter: 736,32 Euro
770 Liter-Behälter: 2 362,36 Euro
1 100 Liter-Behälter: 3 374,80 Euro
60 Liter-Städtischer Restmüllsack: 5,64 Euro
Die Abfuhr verteuert sich um 20 Prozent, wenn Behälter so ungünstig stehen, dass die Müllwerker die Tonnen über Treppen transportieren müssen.
Mit dem Grundabgabenbescheid erhebt die Stadt Abfallgebühren bei Hauseigentümern bzw. -verwaltungen. In Mietshäusern wird die Gebühr vom Eigentümer bzw. von der Verwaltung meist auf alle Haushalte umgelegt. Diesen Betrag zahlen die Mieter, oft zusammen mit anderen Nebenkosten, an den Eigentümer bzw. die Hausverwaltung.
Vermeiden Sie Abfall und trennen Sie Wertstoffe. Wenn Sie konsequent alle Möglichkeiten nutzen, wird Ihr Restabfallbehälter bald nur noch zum Teil gefüllt sein. Überflüssige Abfallbehälter können abbestellt werden. Zu große Behälter tauscht die Stadt gegen kleinere um. Der Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwaltung muss einen schriftlichen, formlosen Antrag an den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg richten.
Wem selbst der kleinste Abfallbehälter (60 Liter) noch zu groß ist, der kann sich auf Antrag mit einem oder mehreren Nachbarn zusammentun und den Abfallbehälter gemeinsam nutzen. So zahlt jeder nur noch die anteilige Gebühr und bekommt zusätzlich noch sieben Prozent Rabatt. Grundsätzlich gilt die Möglichkeit, einen Abfallbehälter gemeinsam mit anderen zu benutzen, für alle Abfallbehältergrößen.
Bitte beachten Sie aber, dass bei gemeinsamer Nutzung des Restabfallbehälters auch der Bioabfall- und der Altpapierbehälter gemeinsam zu nutzen sind.
Die Formulare gibt es zum Ausdrucken. Eine direkte Onlinebestellung des gemeinsamen Behälters ist leider nicht möglich.