Restabfall ist der Abfall, der übrig bleibt, wenn Sie alle Abfälle, die zur Verwertung gelangen sollen und alle Problemabfälle aussortiert haben.
Das ist z. B. Restabfall:
• Einfache Glühbirnen • Hygieneartikel (Binden, Reinigungstücher, Watte etc.) • Kehricht • Kleiderbügel, Zahnbürsten • Abgekühlte Kohlen- oder Holzasche; keine glühenden Bestandteile • Staubsaugerbeutel • Strumpfhosen, Putzlappen • Windeln • Zigarettenstummeln und -asche • Verschmutztes Papier (sauberes Papier in den Altpapierbehälter) • Alte Tapetenreste (Hinweis: Kaufen Sie städtische Abfallsäcke wenn Ihr Abfallbehälter zu klein für Tapetenreste ist). • Video-, Musikkassetten, Filme (Negative) • Benutztes Katzen- und Kleintierstreu
Wohin damit?
Restabfall gehört in die grauen Restabfallbehälter, die einmal wöchentlich von der städtischen Müllabfuhr geleert werden. Die Restabfallbehälter sind gebührenpflichtig. Der Behälterstandplatz muss am Abholtag ab 7 Uhr für die städtische Müllabfuhr ungehindert zugänglich sein.
Informationen zur Leerung der Restabfallbehälter
In Nürnberg werden die Restabfallbehälter grundsätzlich an einem bestimmten Wochentag geleert. Die Leerung erfolgt im Vollservice, das heißt, die Behälter werden am Standplatz abgeholt, entleert und wieder zurückgestellt.
In den Bereichen der Bürgerämter Ost und Süd bleibt es beim Teilservice für die Abfallbehälter mit 60, 120 und 240 Liter Rauminhalt, das heißt, diese müssen am Abholtag ab 7:00 Uhr zur Leerung bereit stehen und danach wieder auf das eigene Grundstück zurück gebracht werden.
Im Zusammenhang mit Feiertagen können sich die Abfuhrtermine verschieben. Die Behälter werden dann kurz vor oder nach dem ausgefallenen Abholtag geleert. Die Termine können hier unter folgendem Link heruntergeladen, oder telefonisch erfragt werden.
Was ist Sperrmüll und wie kann ich diesen entsorgen?
Für den Restabfallbehälter zu große (keine Tapetenreste) oder zu schwere, sperrige Abfälle können Sie zum Wertstoffhof bringen oder Sie beauftragen die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.
Restabfall gehört nicht in die Wertstoffbehälter (das sind Bioabfallbehälter und Altpapierbehälter) oder der Gelben Tonne. Neben den Restabfallbehältern abgestellte Kisten, Plastiktüten oder ähnliches werden von der Müllabfuhr nicht mitgenommen.
Fallen einmal größere Mengen Restabfall an (zum Beispiel alte Tapeten), so benutzen Sie bitte die 60 Liter-Abfallsäcke der Stadt Nürnberg. Es gibt sie für 4,25 Euro Entsorgungsgebühr an den unten genannten Stellen. Die befüllten Abfallsäcke stellen Sie am Abfuhrtag bitte fest verschlossen neben Ihrem grauen Restabfallbehälter bereit.
Diese Abfallbehälter gibt es
Im Stadtgebiet sind fünf Behältergrößen zugelassen: 60, 120, 240, 770 Liter und 1 100 Liter. Beim Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg kann beantragt werden, den Restabfallbehälter gemeinsam mit dem Nachbarn zu nutzen. Dies wird mit einer Gebührenermäßigung von 7 % honoriert. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der Rubrik "Abfallgebühren". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Behälterservice.
Behälterbestellungen oder -abmeldungen sind vom Grundstückseigentümer/von der Hausverwaltung schriftlich an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu richten.
Anträge Restabfallbehälter
Neuanträge und Änderungen für Restabfallbehälter können vom Grundstückseigentümer oder von der beauftragten Hausverwaltung online ausgefüllt und abgeschickt werden.