Gartenabfall

Wetterbedingte Schließung der Sammelstellen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg behält sich vor, bei Gewittern oder Unwetter zeitweise zum Schutz der Gesundheit zu schließen.

Hinweis für Anlieferer mit auswärtigem Kennzeichen

Anlieferer, die Gartenabfälle von Nürnberger Grundstücken, müssen verbindlich die folgende Anliefer-Erklärung ausfüllen.

Grüngut

Gartenabfälle (Grünabfälle) sind ein wertvoller Rohstoff und sollten in jedem Fall zu Kompost verarbeitet werden. Am besten werden Grünabfälle dort kompostiert, wo sie anfallen: Im eigenen Haus- oder Kleingarten.

Wenn sich die Materialien aufgrund von Größe, Menge oder Beschaffenheit nicht zur Eigenkompostierung eignen oder kein ausreichender Platz dafür vorhanden ist, können die Gartenabfallsammelstellen der Stadt in Anspruch genommen oder die Biotonne extra bzw. die Biotonne extra Z beantragt werden.

Ökologisches Denken darf zwar nicht an den Stadtgrenzen aufhören, aber die Nürnberger Gebührenzahler sollen nicht für das Umland zur Kasse gebeten werden. Daher darf nur Grünabfall von Nürnberger Grundstücken, die an die Restmüllabfuhr angeschlossen sind, zu den Gartenabfallsammelstellen gebracht werden.

Das kann zur Gartenabfallsammelstelle

• Rasenschnitt, Laub und Blumenabfälle
• Hecken- und Baumschnitt (Äste und Stämme bis maximal 15 Zentimeter Durchmesser)

Bitte unbedingt beachten

• Als Anliefermenge sind maximal zwei Kubikmeter pro Tag erlaubt. Größere Mengen sind direkt bei einem privaten Verwerter (zum Beispiel Kompostfirma, Gartenbaubetrieb) abzugeben.
• Die Gartenabfälle sind rein, das heißt ohne Plastiktüten, Draht, Schnur, Kartons oder ähnliches anzuliefern. Jede Verunreinigung behindert den Kompostiervorgang, vermindert die Qualität des fertigen Kompostes und verursacht zusätzliche Kosten.
• Bitte die Einfahrt zur Gartenabfallsammelstelle immer freihalten!
• Bitte Gartenabfälle nicht auf angrenzenden Gehwegen ablagern
• Öffnungszeiten beachten!

Das wird nicht angenommen

• Wurzelstöcke: Kostenpflichtige Abgabe beim Kompostierbetrieb
• Küchenabfälle, siehe Biomüll und Kompostierung
• Behandeltes Holz oder Bauholz: Pergolen, Zäune, Gartenmöbel etc. sind keine Gartenabfälle
• Kleintierstreu gehört in den Restmüll
• Gartenerde, siehe Bauschutt-Entsorgung
• Gartenabfälle aus Land- und Forstwirtschaft, Gärtnereien und öffentlichen Anlagen und pflanzliche Abfälle, die in Mengen von mehr als zwei Kubikmetern anfallen. Diese Grünabfälle müssen – meist kostenpflichtig – direkt bei Kompostierbetrieben angeliefert werden.

Kostenpflichtige Abgabemöglichkeiten

Kompostwerk Nürnberg


Ende Regensburger Straße
90478 Nürnberg

Telefon 0911 / 98 81 07 - 0

Telefax 0911 / 98 81 07 - 20

Kompostwerk Kleinschwarzenlohe


Gärtnerweg 1 a
90530 Wendelstein

Telefon 09129 / 40 68-0

Bei Fragen zum Gartenabfall

Telefon 0911 / 2 31 - 24 52

Telefax 0911 / 2 31 - 83 60

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht

Weitere Informationen:

Mehr zu den Gartenabfallsammelstellen finden Sie in der Broschüre "Gartenabfallsammelstellen", die Sie hier herunterladen können oder bei der Abfallberatung erhalten.

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