Müllfahrer mit Ihrem Müllauto

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg


Zuschuss zum Komposterkauf für Privathaushalte, Kitas und Schulen

Komposter, Bild © pixabay / Stadt Nürnberg

Organische Abfälle aus Küche oder Garten sollten – wenn irgendwie möglich – im eigenen Garten kompostiert werden.

Die Stadt Nürnberg unterstützt hierbei alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und fördert den Kauf eines Komposters mit maximal 40 Euro. Dieser Zuschuss wird auf Antrag alle fünf Jahre gewährt. Schulen und Kindertagesstätten können einmalig einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zum Erwerb eines Komposters beantragen.

FAQs

Alle interessierten Privathaushalte, die an die Restmüllabfuhr angeschlossen sind, werden von der Stadt beim Kauf eines Komposters mit maximal 40 Euro gefördert. Dieser Zuschuss wird auf Antrag alle fünf Jahre gewährt.

Schulen und Kindergärten können einmalig einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zum Erwerb eines Komposters beantragen.

Vereine oder sonstige Organisationen erhalten keinen Zuschuss entsprechend unserer Abfallwirtschaftssatzung.

In der Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg § 10 AbfgebS ist die Eigenkompostierung geregelt.

Folgende Punkte sind in der Satzung geregelt:
(1) Die Stadt fördert die Maßnahmen zur Eigenkompostierung von Bio- und Gartenabfällen aus privaten Haushaltungen. Für den Kauf von Kompostern gewährt sie auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 40,00 Euro wenn das Grundstück an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen ist. Der Zuschuss wird nur auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage der Originalrechnung gewährt. Eine erneute Förderung nach Satz 2 ist frühestens nach Ablauf von 5 Jahren möglich. Auf Verlangen ist der Stadt nachzuweisen, dass auf dem angeschlossenen Grundstück tatsächlich kompostiert wird.

(2) Schulen und Kindergärten wird auf schriftlichen Antrag ein einmaliger Zuschuss bis zu 100,00 Euro zum Erwerb von Kompostern gewährt. § 1

Die gesamte Satzung finden Sie hier:

Die Rechnung oder der Kassenzettel über den Komposterkauf darf nicht älter als 12 Monate sein.

Eine Antragstellung der Nürnberger Bürger und Bürgerinnen auf Komposterzuschuss ist alle fünf Jahre möglich.

Schulen und Kindergärten können einmalig einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zum Erwerb eines Komposters beantragen.

Sie können den Antrag auf Zuschuss zum Komposterkauf online über den Gast Zugang beantragen.

Vergessen Sie nicht die Rechnung oder der Kassenzettel, woraus der Kauf des Komposters ersichtlich ist, anzufügen.

Wenn wir den Zuschuss gewähren können, wird der Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Online-Antrag für Privathaushalte

Grüngut © Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Hier finden Sie unseren Online-Antrag.

Bitte fügen Sie dem Antrag die Quittung oder Rechnung über den Kauf des Komposters (nicht älter als zwölf Monate) bei.

  • Online-Antrag für Privathaushalte<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_820_asn_d_komposterppmn>

Online-Antrag für Kitas und Schulen

Kind im Garten © Stadt Nürnberg

Hier finden Sie unseren Online-Antrag.

Bitte fügen Sie dem Antrag die Quittung oder Rechnung über den Kauf des Komposters (nicht älter als zwölf Monate) bei.

  • Online-Antrag für Kitas und Schulen<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten-anmeldung/index?lebenslageIdAuswahl=w_820_asn_d_komposterkitamn>

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Am Pferdemarkt 2790439 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Am+Pferdemarkt+27&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 2 31 - 40 13<tel:09112314013>0911 / 2 31 - 83 60<tel:09112318360>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=46306>

Mehr zum Thema