Nachweisverfahren für Gewerbeabfall

Allgemeines

Abfälle werden unterschieden in gefährliche Abfälle und nicht gefährliche Abfälle. Gefährliche Abfälle sind die im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten. Dazu gehören zum Beispiel Eternitplatten (Asbest), Galvanikschlämme und kontaminierte Bauabfälle.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle

Zum 01.04.2010 wurde das eANV für Erzeuger, Entsorger und Beförderer von gefährlichen Abfällen zur Pflicht.
Die bisherigen papiergebundenen Formulare sind in elektronischer Form zu führen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur anstelle der handschriftlichen Unterschrift zu versehen. Die elektronische Übermittlung ersetzt den Postweg.
Die technische Infrastruktur für den länderübergreifenden und bundesweit einheitlichen Datenaustausch wird über die Zentrale Koordinierungsstelle-Abfall (ZKS-Abfall) sichergestellt.

Hinweis

Papiergebundene Entsorgungsnachweise gelten über den 01.04.2010 hinaus bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit fort, müssen also nicht elektronisch neu erstellt werden.

Weitere Informationen

Zum Beispiel unter:

Nicht gefährliche Abfälle

Für die Annahme und Verwiegung von nicht gefährlichen Abfällen an den städtischen Entsorgungsanlagen benötigt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) bestimmte Daten und Informationen. Die Übermittlung erfolgt mit dem Entsorungsantrag.

Nähere Auskünfte erteilt die Abfallberatung für Gewerbeabfall:

Telefon 0911 / 2 31 - 40 25

Telefax 0911 / 2 31 - 83 60

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