Kostenpflichtige Entsorgung

Nicht über die Abfallgebühren gedeckt sind zum Beispiel:

Entsorgung von Bauschutt über 100 Kilogramm

Entsorgung von Problemabfall, der haushaltsübliche Mengen überschreitet

Entsorgung in Müllverbrennungsanlage und Reststoffdeponie (Direkt- und Kleinanlieferer)

Entsorgung im städtischen Restabfallsack

Gewerbeabfall

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