Sonderregelungen für einzelne Ortsteile

In den Ortsteilen Altenfurt, Birnthon, Brunn einschließlich Netzstall, Fischbach, Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang einschließlich Greuth und Schwarzacher Höhe, Kornburg, Moorenbrunn, Pillenreuth, Weiherhaus und Worzeldorf einschließlich Steinbrüchlein gelten nach § 28 der neuen Abfallwirtschaftssatzung vom 13. März 2009 für die Behälterbestellung und -abfuhr folgende Sonderregelungen:

In den Einzugsbereichen der Bürgerämter Süd und Ost werden die Abfallbehälter mit 60, 120 oder 240 Litern im Teilservice geleert.
Bitte stellen Sie die Abfallbehälter am Abholtag bis 7.00 Uhr direkt an die Wand des Gebäudes oder an die Einfriedung des Grundstücks, auf den Gehweg oder an den Straßenrand.
Nach der Entleerung müssen sie wieder zurückgebracht werden.
Liegen Grundstücke an Straßen, die von Abfallsammelfahrzeugen nicht befahren werden können, müssen die Abfallbehälter an die nächste mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbare Straße gebracht werden.

Die Abfallbehälter mit 770 oder 1.100 Litern werden im Vollservice geleert,
das heißt, sie werden von den angeschlossenen Grundstücken abgeholt, entleert und wieder zurückgestellt.

Behälterbestellung für die Bürgerämter Süd/Ost

In den Einzugsbereichen der Bürgerämter Süd und Ost sollen Behälterbestellungen, -abmeldungen oder Größenänderungen vom Grundstückseigentümer oder von der Hausverwaltung schriftlich beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden.

Den Umtausch beschädigter Behälter können Sie auch telefonisch bei den Bürger­ämtern beantragen.

Bürgeramt Ost

Fischbacher Hauptstraße 121

90475 Nürnberg


Einzugsbereich: Altenfurt, Brunn einschließlich Netzstall, Fischbach einschließlich Birnthon und Moorenbrunn

Telefon 0911 / 2 31 - 50 84

Telefax 0911 / 2 31 - 50 80

Bürgeramt Süd

Hans-Traut-Straße 8


Einzugsbereich: Katzwang einschließlich Greuth und Schwarzacher Höhe, Worzeldorf einschließlich Steinbrüchlein, Herpersdorf, Gaulnhofen, Weiherhaus, Pillenreuth und Kornburg

Telefon 0911 / 2 31 - 41 28

Telefax 0911 / 2 31 - 40 53

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