Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII (einschließlich Asylbewerber, deren Leistungen sich über § 2 Abs. 1 AsylbLG in Umfang und Höhe nach dem SGB XII bemessen), Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bekommen. Bei Bezug von Wohngeld muss für das leistungsberechtigte Kind zusätzlich ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Sie beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt, Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe, beantragen: