Nach zähem Ringen, langen Verhandlungen und Kompromissen ist das AGG am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetztes ist die Verhinderung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Barbara Degen, feministische Anwältin, hat einen interessanten Artikel geschrieben, der die Auswirkungen des Gesetzes für Frauen beleuchtet.