Im Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern konstatiert. Trotz dieser formalen Gleichberechtigung sind in der sozialen Wirklichkeit noch erhebliche Benachteiligungen von Frauen vorhanden. Seit Beginn der 80er Jahre wurden deshalb bundesweit auf kommunaler Ebene Gleichstellungsstellen oder Frauenbüros eingerichtet. Mittlerweile wurden zur weiteren rechtlichen Absicherung der Arbeit in fast allen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet.
Die Stadt Nürnberg hat die Bestimmungen dieses Gesetzes konkretisiert und am 12.12.1997 eine Satzung für die Arbeit der Frauenbeauftragten verabschiedet (FbS).